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1 Selbstverständlich muß die Grundsteuer weiter auf die Mieter umlegbar sein, denn sie zählt eindeutig zu den Betriebskosten, die für den Betrieb der Immobilie entstehen. Natürlich wird kein Besitzer zwei "Erklärungen" abgeben müssen, sondern der Bund wird das mit den Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs berechnen, wobei dann eben die Bundesberechnung als fiktive Größe verwendet werden wird. Länderöffnungsklauseln sind grundsätzlich positiv.