Berlin (dpa) - Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag verabschiedet. Das sogenannte Upskirting, bei dem Fotos und Filme unter ...

Kommentare

(44) JoSiso · 07. Juli 2020
@(43) Mehlwurmle Na ja, da die Fotos eh eher heimlich gemacht werden ist es ja schon schwer genug das überhaubt zu bemerken.
(43) Mehlwurmle · 07. Juli 2020
Zur wirksamen Strafverfolgung muss es aber auch angezeigt werden. Und da sehe ich durchaus aus Gründen der Scham eine nicht unerhebliche Hemmschwelle bei den Opfern.
(42) Dr_Feelgood_Jr · 04. Juli 2020
@41 Aaah-ha.
(41) oberamigo · 04. Juli 2020
@40 Genau.
(40) Dr_Feelgood_Jr · 04. Juli 2020
@37 Weil Burka-tragende Frauen in der Regel keine kurzen Röcke tragen und es technisch somit unmöglich ist? Oder was willst du uns mit deinem Post sagen?
(39) 17August · 04. Juli 2020
Ist widerlich, die ganzen jungen Frauen die versuchen von unten ein Foto durch mein Hosenbein zu machen
(38) k486130 · 04. Juli 2020
Warum nennt man das nicht beim richtigen Namen - wäre besser als: "Upskirting". Dann wüsste man vielleicht auch, was verboten ist.
(37) oberamigo · 04. Juli 2020
Das Problem verschwindet, wenn versucht wird, muslimische Frauen zu fotografieren, die die Burka tragen :))
(36) JoSiso · 04. Juli 2020
Die Fragen hier nach den Beweisen und/oder der Durchführbarkeit sind doch gar nicht von Belang. Diese "Vorgehensweise" war schon immer verboten ! Das Problem dahinter, es wurde als Ordnungswidrigkeit geahndet, heißt, Bussgeld zahlen und gut iss. Bis dahin wurde aber mit den Bilder so viel Geld verdient das die Strafe gar keine war. Im übrigen werden nur sehr wenige dieser, inzwischen Straftaten, überhaubt entdeckt und in der Tat haben es Opfer sehr schwer zu beweisen das sie betroffen sind.
(35) Petunia · 03. Juli 2020
@33 @34 Fragt doch mal die Maus.
(34) k293295 · 03. Juli 2020
@33: Um Verbrechen zu verharmlosen? Weiß ich nicht. Sag du's mir!
(33) 17August · 03. Juli 2020
wie blöd muss man seinn
(32) k293295 · 03. Juli 2020
@29: Naja, schau'n mer mal, wie Kaiser Franz immer sagt. @30: Sorry, was immer du nimmst, ist ein furchtbar übles Zeug.
(31) 17August · 03. Juli 2020
konkret hat völlig zu recht vor 40 jahren die diskussion aufgerufen, was iat krank und was ist vernalungung . usw. das recht ist nicht ein stück weiter/ I Gegensatz
(30) 17August · 03. Juli 2020
völlig richtig, wenn alle Fleischfresser hinter Schloss und Riegel sitzen würden, sind 60 % aller Robleme besetigt.
(29) AS1 · 03. Juli 2020
@28 "Es wird Zeit, dass in Deutschland endlich Recht gesprochen wird, nicht nur Urteile gefällt werden." Na, mit dem Slogan hast Du doch beste Chancen für eine Wahl in den nächsten deutschen Bundestag.
(28) k293295 · 03. Juli 2020
@27: Tja, wenn ich in den nächsten Bundestag gewählt werde, werde ich mich um die Themenfelder Justiz und Wirtschaft kümmern. ich gehe an Gerichtsprozesse meist von der Opferseite her ran - außer natürlich, wenn ich merke, dass das Opfer keines ist sondern Blödsinn erzählt. Es wird Zeit, dass in Deutschland endlich Recht gesprochen wird, nicht nur Urteile gefällt werden.
(27) AS1 · 03. Juli 2020
@26 Unheimlicherweise wieder mal ganz Deiner Meinung. Und da sind wir wieder bei meinem schon uralten Leitsatz: Gesetze müssen sich nicht nur an ihren Zielen, sondern auch an ihrer Durchführbarkeit messen lassen. Da helfen wahrscheinlich in dem von Dir benannten Fall nur Zeugen, wenn es denn welche gibt.
(26) k293295 · 03. Juli 2020
Keine Frage, dass sowohl das Fotografieren untern Rock als auch von Unfalltoten einfach widerlich ist. Beim Upskirting befürchte ich Probleme in der Beweisführung. Wenn kein Gesicht auf den Aufnahmen zu erkennen ist, wie soll dann eine Frau nachweisen, dass SIE das auf den Aufnahmen ist?
(25) Urxl · 03. Juli 2020
Man sollte denken, dass so ein Ar***l*ch-Verhalten schon längst bestraft würde.
(24) deBlocki · 03. Juli 2020
Dass so was erst als Straftat entschieden werden muss...
(23) 17August · 03. Juli 2020
ab übermorgen ist .kixdyhf.ynfsvn drjai verboten. Ab morgen überlegen die was das ist
(22) sucane · 03. Juli 2020
endlich!
(21) k408300 · 03. Juli 2020
@20 gibts aber schon lange
(20) 17August · 03. Juli 2020
wie bei den Pfadfindern: Jeden Tag ein neues Wort (nebst Strafandrohung).
(19) peppypingo · 03. Juli 2020
Richtig so.
(18) k408300 · 03. Juli 2020
Schritt in die richtige Richtung
(17) k33620 · 03. Juli 2020
Sehr gut, das muss richtig wehtun.
(16) k63932 · 03. Juli 2020
@15: Darunter fällt aber auch der männliche Bart... Wie gesagt, haut einfach die Auflistung raus und ersetzt sie durch Körperteile o.ä., das schützt deutlich umfassender. Und baut dafür was bzgl. absichtlich rein, wie es ja schon der Bundesrat empfahl. Dann sind wenigstens die gröbsten Schnitzer weg.
(15) Hannah · 03. Juli 2020
@4,12: Kennst du den Begriff "sekundäre Geschlechtsorgane"? Dann erübrigen sich deine Kommentare.
(14) jub-jub · 03. Juli 2020
Bis zu dem Artikel konnte ich mit dem Begriff "Upskirting" nichts anfangen und ich hätte es für ein Fest in Schweden gehalten.
(13) k63932 · 03. Juli 2020
@8: Du hast mich wohl falsch verstanden. Der Bundesrat hat die Gefahr gesehen, das durch die Änderung auch unbeabsichtigte Fotografien unter Strafe gestellt werden, und wollte ne Einschränkung einbauen, dass nur absichtliche Fotografien bestimmter Körperteile verboten sind. Diesen Einwand hat die Regierung aber weggewischt.
(12) k63932 · 03. Juli 2020
Auch hätte ich dann die Aufzählung mancher Körperteile einfach durch "Körperteile" oder "Teile des Körpers" ersetzt. Damit hätte man zum einen trivial die Diskriminierung weggehaun (was unterscheidet die Brust eines vierjährigen Mädchens von der eines vierjährigen Jungens?), auch wäre der Schutz dadurch viel umfassender geworden. Ich denke da nur an schiefgegangene Frisuren, die man verhüllt hat, Tattoos, die einem mittlerweile peinlich sind, Narben und ähnliches.
(11) k63932 · 03. Juli 2020
Wieso ist die Bundesregierung dem Rat des Bundesrates nicht gefolgt und hat was bzgl. absichtlich reingebaut? Das würde schon einiges helfen. Vor allem weil unter "bedingter Vorsatz" mittlerweile schon "billigend in in Kauf genommen wurde" fällt (siehe die "Mord"urteile bei den illegalen Autorennen).
(10) thunderclaus · 03. Juli 2020
Das ist genau richtig! Leider muß man gegen diese "Gaffer" usw. härter vorgehen! Ich bin voll dafür, dass für soetwas härtere Strafen geben soll und muß!
(8) ircrixx · 03. Juli 2020
@6: Genau diese Gefahr ... welche genau diese Gefahr geht von Street Photography aus? Ich mein, wenn ich ein Wixbild brauche, geh ich doch nicht als Fotograf in die Fuzo. Und als Mitglied der Guild of Photographers werd ich wohl kaum Fotos an Pornoseiten verkaufen. Oder soll ich zukünftig mit einem Megaphon und einem Bündel Model releases rumhüpfen ...? Für so richtig spontane Fotos machen?
(7) k63932 · 03. Juli 2020
Naja, einwas gutes hat es: Damit kann man wohl recht leicht ziemlich viele Ü-Kameras weggklagen, die durch ihre erhöhte Position und schräg nach unten schauend ganz gut in den Ausschnitt schauen können, wenn man passend steht / sitzt. Das wird ne lustige Klagewelle :-D Vermutlich sogar gegen die Bodycams der Polizisten...
(6) k63932 · 03. Juli 2020
@1: Laut <link> hatte der Bundesrat wohl genau diese Gefahr erkannt und wollte ein "absichtliches Handeln" einbauen, woraufhin die Bundesregierung nur gemeint hat "prüfen wir mal", aber offensichtlich nichts getan hat. Da wollte sich wohl mal wieder jemand profilieren, und ist dabei offensichtliches durch die Lappen gegangen. Genauso wie dem Scheuer.
(5) slowhand · 03. Juli 2020
>> Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag verabschiedet. << Wurde Zeit.
(4) k63932 · 03. Juli 2020
übrigens, die Gesetzesstelle dazu: "von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“ Aha, das gilt also nur für die weibliche Brust (Diskriminierung!), und ein Ausschnitt meist knapp unter Augenhöhe schützt offensichtlich nicht gegen Anblick. Können die denn nichtmal mehr handwerklich brauchbare Gesetze schreiben?
(3) k63932 · 03. Juli 2020
Wobei man sich zumindest beim Ausschnitt schon fragen muss, ob der unbedingt so groß sein muss, dass es ihr dann peinlich ist, wenn ein Foto von gemacht wird... Ich mein, was ist da der Unterschied zw. es kann jeder sehen und fotografieren? Zumal das für Überwachungskameras, die oft für 24h aufzeichnen, ein Problem wird, zumal die oft alles andere als offensichtlich sind...
(2) Marc · 03. Juli 2020
Dass das geahndet werden sollte, steht außer Frage, aber bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe weil man unsittlich fotografiert...ist schon heftig.
(1) ircrixx · 03. Juli 2020
Das macht Street Photography, ernsthafte, meine ich, wohl ziemlich haarig bei uns. Werde mich wohl auf andre Käfer beschränken müssen.
 
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