Bundestag entscheidet über Patientenverfügung

18. Juni 2009, 12:46 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Der Bundestag entscheidet heute Mittag über eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Mehr als drei Jahre lang hatten sich die Parlamentarier mit der Debatte über das Thema beschäftigt, heute soll über drei interfraktionelle Gesetzentwürfe namentlich abgestimmt werden. Damit soll die Patientenverfügung als Rechtsinstitut verankert und ihre Bindungswirkung für Arzt, Betreuer und Bevollmächtigte auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. In einem von 206 Parlamentariern unterzeichneten Entwurf (16/8442) fordern die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Lukrezia Joachimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis90/Die Grünen), den Willen des Betroffenen unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung solle, wie auch in den anderen beiden Initiativen klargestellt, unwirksam sein. Nach einem anderen Gesetzentwurf (16/11360), der von zehn Abgeordnete um den CDU-Parlamentarier Wolfgang Bosbach erarbeitet wurde, soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Als Voraussetzung dafür müsse der Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen haben und die Patientenverfügung von einem Notar beurkunden lassen. Diese dürfe zudem nicht älter als fünf Jahre sein. Erfüllt eine Verfügung diese Bedingungen nicht, sollen Arzt und Betreuer nur daran gebunden sein, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorliegt, bei der der Patient das Bewusstsein nicht wiedererlangen wird. Einen Kompromiss zwischen den Positionen der beiden anderen Entwürfe stellt nach Ansicht seiner Verfasser ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) dar, der unter anderem von den Abgeordneten Wolfgang Zöller, Hans Georg Faust (beide CDU/CSU) und Herta Däubler-Gmelin (SPD) auf den Weg gebracht wurde, und der auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unterzeichnet wurde. Der Entwurf sieht vor, dass eine Patientenverfügung grundsätzlich verbindlich ist. Als eine solche gelten neben schriftlichen auch mündlich geäußerte Erklärungen. In beiden Fällen müsse immer der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigtem individuell ermittelt werden. Kriterien hierbei seien unter anderem die Begleitumstände sowie der Stand der medizinischen Entwicklung. In Zweifelsfällen könnten auch dem Patienten nahestehende Personen hinzugezogen werden. Das Vormundschaftsgericht solle lediglich in Ausnahmefällen angerufen werden können.
DEU / Gesundheit
18.06.2009 · 12:46 Uhr
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