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keine Ewigkeitsklausel, aber sie würde auch zunächst im Kriegsfall ihre Gültigkeit behalten. Anders als bei Deiner Desinformation! Und nur mal so Am Rande sei erwähnt, dass du in allen deinen Antworten entweder Verständnisprobleme hattest, oder es in den falschen Kontext gesetzt hast. Da Frage ich mich ob das Unvermögen oder vielleicht doch böswillig ist?! Ich bezeichne mich mitnichten als Reichsbürger, würde es aber im Ernstfall tun, um keinen Dienst an der Waffe auszuüben.