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Nein, die Nachsteuerungsverpflichtung beim Gesamtziel ist jetzt einklagbar. Das ist viel wichtiger. ("Die Nachsteuerung für das 2030- und das 2040-Ziel wird im jetzigen Klimaschutzgesetz-Update verbindlich festgeschrieben und damit einklagbar. Das ist ein zentraler Baustein, der auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität noch fehlte.")
<link> (da steht auch, was alles besser ist an der Novelle)