Berlin (dpa) - Gerichtsverfahren gegen Kinderlärm wird es künftig in Deutschland kaum noch geben: Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat, Klagen gegen Lärm aus Kindergärten, Kitas und von Spielplätzen in Zukunft praktisch auszuschließen. Dazu wird das Bundesimmissionsschutzgesetz ...

Kommentare

(5) setto · 17. Juni 2011
@1, muss deine Kindheit traurig gewesen sein: nicht toben und lärmen mit anderen Kindern, sondern still sitzen müssen.Die Rede ist hier nicht von unerzogenen Kindern sondern von normalem Lärm. Ergo um Kinder vor Mimosen wie dir zu schützen @4, richtig
(4) knueppel · 17. Juni 2011
Naja, im Falle von Kindergärten, Kitas und Spielplätzen finde ich das auch völlig richtig so, dass niemand mehr das Recht hat sich zu beschweren, bzw. damit nicht durchkommt. Innerhalb von Wohnhäusern, Gärten etc. sieht das komplett anders aus. Das muss einfach nicht sein, und liegt meistens nur an der schlechten Erziehung!
(3) k293295 · 17. Juni 2011
@1: Die "Bälger" müssen ja auch später deine Rente zahlen und können nichts dagegen tun.
(2) frank_schlie · 17. Juni 2011
Das freut mich natürlich für die Kinder. Aber wird im Gegenzug auch die Gehörschädigung für Menschen, die berufsmäßig viel mit Kindern zu tun haben (Erzieher, Lehrer etc.) als Berufskrankheit anerkannt? Kinder in der Gruppe sind nun mal laut und das muss man akzeptieren.
(1) k416392 · 17. Juni 2011
Schlimme Entwicklung, jetzt muß man den Lärm und das Geschrei von dem Balg ertragen und kann nichts dagegen tun!
 
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