Bundeskabinett beschließt neue Anreize für Arbeit im Rentenalter
Das Bundeskabinett hat jüngst Pläne für eine neue Prämie auf den Weg gebracht, die Menschen ermuntern soll, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Derzeit erhöhen Arbeitnehmer ihre späteren Rentenzahlungen, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Zukünftig soll jedoch die Möglichkeit bestehen, sich diese Anwartschaften auch in Form einer sogenannten Rentenaufschubprämie auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Diese Maßnahme ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten 'Wachstumsinitiative' und bedarf noch der Beratung und Beschlussfassung im Bundestag.
Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den gesparten Krankenversicherungsbeiträgen ergeben. Der Sozialverband VdK hat berechnet, dass jemand, der einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und ein weiteres Jahr arbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro erhalten könnte. Alternativ zur Einmalzahlung bleibt weiterhin die Option bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente dauerhaft zu erhöhen, wobei ein um ein Jahr verzögerter Rentenbeginn die Altersrente um sechs Prozent steigert.
Eine weitere Neuerung sieht vor, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie für Beschäftigte im Rentenalter zahlen, direkt an diese auszahlen können. Dies soll nicht nur das Einkommen der Betroffenen erhöhen, sondern auch den Anreiz steigern, länger im Arbeitsleben zu bleiben. Sofern Arbeitgeber die Beiträge nicht an die Arbeitnehmer auszahlen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Renten- und Arbeitslosenkasse bestehen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte, dass die neuen Regelungen ein wichtiger Schritt seien, um erfahrene Fachkräfte für die Wirtschaft zu sichern. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hob die Bedeutung der Maßnahmen angesichts des demografischen Wandels hervor und betonte den Wert des Wissens und der Erfahrung älterer Arbeitnehmer.
Zusätzlich zu den Prämienregelungen sollen befristete Arbeitsverträge für Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus tätig sein wollen, einfacher möglich werden. Auch wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente arbeitet, soll künftig mehr dazuverdienen dürfen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund beträgt der Bruttoverdienst bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn etwa 2.150 Euro pro Monat.