Bundesgerichtshof hebt Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Verfahren über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auf

Leverkusen, 22.09.2020 (PresseBox) - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. September 2020 ein gegen das Unternehmen gerichtetes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2018 aufgehoben hat. Das aufgehobene Urteil des Oberlandesgerichts Köln betraf eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG, die sich gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 richtet. Die Angelegenheit wurde nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgerichts Köln zurückverwiesen. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs liegt dem Unternehmen derzeit nicht vor.

Hintergrund und bisheriger zeitlicher Ablauf der Rechtsstreitigkeit wie am 26. August 2020 im Halbjahresfinanzbericht des Unternehmens veröffentlicht:
Im Juni 2017 wurde der Biofrontera AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Deutsche Balaton AG zugestellt, in der dieser auf Nichtigkeit bestimmter Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 klagt. Die Klage wurde vom Landgericht Köln im Dezember 2017 abgewiesen. Auf die Berufung der Deutsche Balaton AG hin hat das Oberlandesgericht Köln der Klage im November 2018 stattgegeben. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil nicht zugelassen. Da die Gesellschaft das Urteil des Oberlandesgerichts Köln für fehlerhaft hielt, hat sie Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben, der im Mai 2020 stattgegeben wurde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 2020 das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.
Finanzen / Bilanzen
[pressebox.de] · 22.09.2020 · 17:56 Uhr
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