Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof hat am Montag das Urteil gegen einen ehemaligen Kühlhaus-Unternehmer aus Schwaben wegen Betrugs mit sogenanntem Gammelfleisch als rechtskräftig bestätigt. Mit der Entscheidung ist ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Memmingen bestätigt worden, gegen das ...

Kommentare

(3) k319667 · 27. Dezember 2010
Nichts gelernt ? Dann wird er wieder den selben Fehler machen.
(2) hansdiewurst1 · 27. Dezember 2010
Der soll den Mist selber essen, das wäre eine Strafe!
(1) quak · 27. Dezember 2010
Dieses Dreckschwein sollte man den Dreck fressen lassen. Eine frechheit, das der Revision einlegen darf.
 
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