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6: Die Nachzahlung muss man entsprechend beim Jobcenter beantragen, dann wird die auch übernommen.
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5: So einfach ist das anscheinend nicht. Kommt nämlich darauf an, ob die Mietnebenkosten aus dem Regelsatzleistungen gezahlt wurden oder nicht. Und das ist hier bei @
5 mit der EU-Rente vermutlich komplizierter. Kann daher teilweise sinnvoll sein, mit dem Vermieter geringere Nebenkosten zu vereinbaren und dann die Nachzahlungen beim Amt beantragen.