München (dpa) - Millionen Rentner können auf niedrigere Steuern hoffen. Nach zwei wegweisenden Urteilen des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium die Rentenbesteuerung ändern. In der kommenden Wahlperiode solle zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer auch die Besteuerung der ...

Kommentare

(18) JuMi · 31. Mai 2021
Man könnte fast meinen es stünden Wahlen bevor...
(17) Chris1986 · 31. Mai 2021
@16 Und dank Inflation fallen jedes Jahr wieder mehr und mehr Rentner unter die Steuerpflicht. Was in unserem Steuersystem grundsätzlich notwendig wäre, wäre eine Bindung aller bisher absoluten Beträge an einen Preisindex, womit das Thema kalte Progression sofort vom Tisch wäre. Aber so würde man ja die dauerhaft schleichende Steuererhöhung herschenken...
(16) sumsumsum · 31. Mai 2021
die sollen die steuern für alle rentner die unter 30 000 euro im jahr bekommen einfach wieder abschaffen
(15) KonsulW · 31. Mai 2021
Das bringt keine Steuervorteile für jetzige Rentner.
(14) SchwarzesLuder · 31. Mai 2021
Man sollte von der Rente ausgehen.
(13) naturschonen · 31. Mai 2021
@12 eigentlich ist das nicht komplizierter als fast jeder Streit wegen Sozialleistungen, die besten Anwälte findet man übrigends auf der Seite von Harald Thomé, der bildet die Leute super aus..
(12) anddie · 31. Mai 2021
@8 + @10: Ggf. kann man auch noch den § 60 VwGO heranziehen und das mit fehlerhafter Information durch das Amt begründen. @11: danke für die Ausführung. Ich vermutete ja schon, dass es durch die EU-Rente kompliziert wird.
(11) naturschonen · 31. Mai 2021
@9 bei EU-Rente gibt es in der Regel aufstockende Sozialhilfe, keine Leistungen vom Jobcenter, es sei denn, man kann noch mindestens 3 Stunden arbeiten, dann gibt es aber auch nur die halbe EU-Rente..
(10) naturschonen · 31. Mai 2021
@7 mit dem zweiten Paragraphen und guter Begründung bis zu 30 Jahre, es wurde sicher auch nicht versteuert, sondern nach SGB XII als Einkommen angerechnet, das ist aber nur zum Teil rechtens, also nur zu dem Teil, der anteilig vom Amt übernommen wird...gern mal PN schicken
(9) anddie · 31. Mai 2021
@6: Die Nachzahlung muss man entsprechend beim Jobcenter beantragen, dann wird die auch übernommen. <link> @5: So einfach ist das anscheinend nicht. Kommt nämlich darauf an, ob die Mietnebenkosten aus dem Regelsatzleistungen gezahlt wurden oder nicht. Und das ist hier bei @5 mit der EU-Rente vermutlich komplizierter. Kann daher teilweise sinnvoll sein, mit dem Vermieter geringere Nebenkosten zu vereinbaren und dann die Nachzahlungen beim Amt beantragen.
(8) specksteinfee · 31. Mai 2021
@6 danke für die Info`s und wielange rückwirkend kann man das machen?
(7) naturschonen · 31. Mai 2021
@6 Widerspruch ist das Zauberwort bzw. Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Verbindung mit § 52 SGB X...
(6) specksteinfee · 31. Mai 2021
ja, wurde, wie gesagt, als gehalt versteuert - eine nachzahlung wurde noch nie übernommen
(5) naturschonen · 31. Mai 2021
@2 also wenn du geld vom Landratsamt bekommst, dann wird zwar eine Rückzahlung angerechnet, aber definitiv nicht voll, denn du zahlst ja einen großen Teil der Nebenkosten von der Rente, somit kann auch nur ein Teil zurückverlangt werden und wenn du eine Nachzahlung hast muss sie komplett vom Landratsamt übernommen werden, damit solltest du dich unbedingt in bei den Fällen wehren - geht auch nachträglich!
(4) anddie · 31. Mai 2021
Ich fürchte, dass das Urteil unabhängig vom Ausgang aber auch nochmal das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird. Also beendet ist damit heute definitiv nix.
(3) specksteinfee · 31. Mai 2021
leider geht es sehr vielen Menschen so. Von dem Geld, für das du Jahrzehnte gearbeitet hast werden Sozialabgaben gezahlt, und wenn du sparsam damit umgehst, wird es dann noch versteuert. Darüber nachdenken darf man gar nicht, sonst könnte man zweifeln
(2) specksteinfee · 31. Mai 2021
der Staat holt sich sein Geld schon - egal wie. ich bekomme z.B EU-Rente, muss also sparen wie Sau, dass ich über die Runden komme. Die Rente liegt unter der Grundsicherung, also bekomme ich vom Landratsamt noch ein paar Euro dazu. Spare also an den Nebenkosten - Heizung, Strom, alles was möglich ist. Bei der Nebenkostenabrechnung kommen mir dann die Tränen - bekomme ich eine Rückzahlung, ist diese dann plötzlich ein gehalt und wird wieder versteuert. Muss ich nachzahlen, gucke ich in die Röhre.
(1) 17August · 31. Mai 2021
Da darf man echt gespannt sein
 
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