München (dts) - Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf begründete sein Urteil darin, das der Zuschlag seine Funktion erfülle, den Finanzbedarf des Bundes durch die ...

Kommentare

(1) Faust · 21. Juli 2011
Diese .....krampen verdienen ja genug.
 
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