München (dts) - Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf begründete sein Urteil darin, das der Zuschlag seine Funktion erfülle, den Finanzbedarf des Bundes durch die ...