Bundesfinanzhof bestätigt Steuerpflicht: Klimastiftung verliert im Rechtsstreit
Die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern hat im langwierigen Streit um die Zahlung von Schenkungssteuer endgültig verloren. Der Bundesfinanzhof in München entschied, dass die Forderung des Bundeslandes berechtigt ist und bestätigte somit die vorherige Entscheidung des Landesfinanzgerichtes in Greifswald.
Zuvor hatte der NDR über dieses richtungsweisende Urteil berichtet. Die Stiftung, die Anfang 2021 auf Initiative des Landtags gegründet wurde, hatte sich ursprünglich zum Ziel gesetzt, den Bau der Pipeline Nord Stream 2 zu unterstützen und potentielle Sanktionen der USA abzuwehren.
Zudem sollte die Fertigstellung der Pipeline dazu führen, dass Umweltprojekte finanziert werden. Finanzielle Beiträge bekam die Stiftung von der nordischen Landesregierung und der Nord Stream 2 AG, einem Tochterunternehmen des russischen Konzerns Gazprom, wobei letztere 20 Millionen Euro einbrachte.
Das Finanzamt in Ribnitz-Damgarten sah zunächst die Möglichkeit einer Steuerbefreiung, die jedoch vom Finanzministerium ausgeräumt wurde. Ausschlaggebend war das Fehlen der Gemeinnützigkeit in der Stiftungssatzung, wie kritisiert wurde.
Trotz eines Protests und der daraufhin bezahlten Steuer zog die Stiftung vor Gericht, scheiterte jedoch in erster Instanz. Der Disput um die Stiftung hat sich zu einem Politikum entwickelt, da die Auflösung nach Beginn des Ukraine-Konflikts im Landtag zwar beschlossen, aber aus rechtlichen Gründen nie vollzogen wurde.
Ein eigens dafür eingesetzter Landtagsausschuss befasst sich derzeit mit der damaligen Gründung und möglichen Auswirkungen russischen Einflusses. Auch Altkanzler Gerhard Schröder soll Mitte Oktober als Zeuge gehört werden, um Licht ins Dunkel dieses Streits zu bringen.

