Berlin (dpa) - Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle greift ab diesem Samstag in vielen Teilen Deutschlands eine «Notbremse» mit schärferen einheitlichen Beschränkungen. Die Bundesregierung bat die Bürger zum Start der Neuregelungen für Regionen mit sehr hohem Infektionsgeschehen um Verzicht auf ...

Kommentare

(26) Iceman2004_9 · 24. April 2021
die ist doch super
(25) dergartenzwerg · 23. April 2021
boah ich könnte mal wieder brechen ... von wegen nun einheitlich in allen Bundesländern. die kriegen es wieder ned auf die Reihe. jeder kocht schön weiter sein eigenes Süppchen. wozu die ganzen Diskussionen im Bund? alles für die Katz. das einzige was wirklich noch hilft, ist alle zu impfen. aber stopp, wollen ja ned alle. ergo, es wird wohl immer so weiter gehen *rolleyes*
(24) Marc · 23. April 2021
Schön, dass das Wort "Regelungs-Wirrwarr" nur einmal in der Überschrift erwähnt wird...
(23) Kalbacher · 23. April 2021
Die Notbremse, die das Infektionsgeschehen wahrscheinlich nicht bremsen und die Intensivstationen auf den Krankenhäusern nicht entlasten, aber die Not vieler Menschen mit Sicherheit weiter steigern wird.
(22) Han.Scha · 23. April 2021
@21: Ich kenne noch krampfhafte Unterscheidungen zwischen Olympiade und Olympischen Spielen. Inzwischen ist dies durch den Gebrauch der "Masse" überholt. Für ähnlich unwichtig halte ich es im Zusammenhang mit den Maßnahmen unserer Regierung, hier auf den Unterschied zwischen Strafe und Buße zu unterscheiden. Für wichtiger führe ich noch einmal @8 an.
(21) thrasea · 23. April 2021
@20 Für sich allein betrachtet wird jeder einzelne Punkt und jede einzelne Maßnahme wirkungslos, belanglos und beliebig erscheinen. Konkret ging es bei unserer Diskussion darum, Befürchtungen zu entkräften, dass die Regierung jetzt durchregieren und elementare Grundsetze außer Kraft setzen könne bzw. dass wir alle Straftäter würden. Das kann man nicht einfach so stehen lassen.
(20) Han.Scha · 23. April 2021
@14,15: Wunderbare Diskussion um Belanglosigkeiten im Verhältnis zu echten Problemen, die @8 aufgezeigt hat. Was sollen die Ausgangssperren bewirken, wenn ich öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss? Wer steckt sich wo an?
(19) ticktack · 23. April 2021
@18 In der Tat: Die Regelungen bringen nichts, solange nicht zumindest offentsichtlicher Rechtsbruch so gestraft wird, dass sich verantwortungsbewusste Bürger sich nicht länger wie nützliche Deppen vorkommen müssen.
(18) anddie · 23. April 2021
@17: Wie man an den Zahlen bei uns merkt, bringen die strengeren Regeln auch nix. Weil sich mittlerweile kaum noch einer dran hält. Und irgendwie weiß man bis heute nicht, wo sich die Leute eigentlich anstecken.
(17) DaSixPac · 23. April 2021
@12 Ja, wobei man auch da dazu sagen muss, dass MV schon die ganze Zeit strenger war als der Rest [übrigens könnte man sich da dann die Frage stellen, ob strengere Regeln doch was bringen]... Schau dir doch die Ausnahmen von den Regeln in BE, BB, SN, BY, NW an... Da hatte man nur noch das Gefühl, dass es nicht um Eindämmung des Virus, sondern um Befriedigung der Forderungen der (lauteren) Minderheit der Bevölkerung ging...
(16) thrasea · 23. April 2021
@15 Wenn ich vorsätzlich eine Krankheit verbreite, indem ich beispielsweise jemanden absichtlich anhuste, ungeschützten Geschlechtsverkehr habe, eine Masern- oder Corona-Party veranstalte, dann sollte das m. E. strafbar sein. Wenn jemand nachts um 2 alleine auf der Straße angetroffen und kontrolliert wird, bleibt das trotzdem eine Ordnungswidrigkeit.
(15) anddie · 23. April 2021
@14: und im §74 steht jetzt drin: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.". Es setzt zwar immer noch die Verbreitung voraus, aber von der kann man in dem Umfeld schon ausgehen.
(14) thrasea · 23. April 2021
@13 Verstöße gegen die jetzt neu eingeführten Regeln im § 28b werden nach § 73 als Ordnungswidrigkeit sanktioniert, nicht nach § 74. Das steht so im Gesetz, das diese Woche verabschiedet wurde.
(13) anddie · 23. April 2021
@11: Mit strafbar hat @8 schon recht. Steht nämlich im §74 IfSG. Ist aber nicht neu, das steht schon immer im Infektionsschutzgesetz. Wurde wohl nur bisher im Rahmen von Corona nicht wirklich verfolgt.
(12) anddie · 23. April 2021
@6: Naja, M-V hat letztes Jahr bis August keinerlei Tagestourismus zugelassen. Darunter fiel lt. Verordnung aber auch Einkaufen. War besonders "lustig" für diejenigen, die im Nachbarbundesland direkt an der Grenze wohnten und der nächstgelegene Supermarkt in 2 km Entfernung in M-V war und der im eigenen Bundesland ungefähr 18-20km weit weg. Und auch seit November gilt das wieder. D.h. ich darf meinen Onkel in Brandenburg besuchen, aber der darf nicht zu uns. Bekloppter geht es nicht.
(11) thrasea · 23. April 2021
@7 Wie kommst du darauf, dass die Bundesregierung künftig ab einer Inzidenz von >100 durchregieren könnte? Sie wird es nicht mehr oder weniger können als bisher. @8 Strafbar? Eher ordnungswidrig. Ja, die Bedingungen in Pflege und Krankenhäusern müssen dringend verbessert werden, da stimme ich dir zu. Das dürfen aber keine "exklusiven" Maßnahmen sein, trotzdem muss man sich jetzt dringend, gerne auch parallel, um die wachsende Zahl an Covid-Infektionen kümmern.
(10) Fan2016 · 23. April 2021
@8 und 9 Du hast recht. Unsere uns Regierenden satteln das Pferd falsch rum und sie steigen über den Kopf auf das Tier. Das allerschlimmste dabei ist. Sie merken nicht mal das sie falsch aufsteigen.
(9) Kalbacher · 23. April 2021
...damit sich der Personalnotstand dort nicht immer weiter verschärft? Wo bleiben die Maßnahmen gegen Renditedruck und Kommerzialisierung von Krankenhäusern, die trotz Corona teilweise Personal abbauen, um noch höhere Dividenden auszuschütten?
(8) Kalbacher · 23. April 2021
Wer am Abend noch mit anderen draußen spazieren geht, macht sich künftig strafbar, aber dass Millionen Menschen in volle Bahnen und Busse steigen, um zur Arbeit zu kommen - das bleibt Normalität. Warum interessiert sich die Bundesregierung auch nach einem Jahr Corona nicht dafür, welche Berufsgruppen sich vorrangig mit dem Coronavirus infizieren? Und warum gibt es nicht endlich eine Notbremse gegen miese Gehälter und schlechte Arbeitsbedingungen in der Pflege und in Krankenhäusern, damit sich de
(7) Kalbacher · 23. April 2021
Aus meiner Sicht ist es ein gefährliches und hochproblematisches Gesetz: Ab einem doch sehr willkürlichen Inzidenzwert von 100 kann die Bundesregierung künftig durchregieren und elementare Grundsetze außer Kraft setzen - und dies, ohne dass es eine ausreichende Begründung für die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen gibt. Mit dem Einzelhandel und der Außengastronomie werden bzw. bleiben große Bereiche geschlossen, die mit dem Infektionsgeschehen vermutlich wenig zu tun haben. Wer am Abend noch mit an
(6) DaSixPac · 23. April 2021
@5 Ok, das ist richtig. Aber das heißt trotzdem WENIGER Regelungschaos als vorher... Dann da gabs es diese Mindeststandards, die es jetzt gibt, nicht. Und das war auch das, was vorher als Wirrwarr bemängelt wurde. Wer ist denn früher strenger gewesen, als es die Vorgaben vorgesehen haben? Fast niemand! Es ging immer nur um das Thema "Lockern, lockern, lockern".
(5) anddie · 23. April 2021
@1: Doch es gibt ein Regelungschaos, weil über dem Wert von 100 die Bundesländer und Landkreise auch striktere Maßnahmen beschließen können. Was jetzt im Infektionsschutzgesetz steht sind also nur die "Mindestmaßnahmen".
(4) DaSixPac · 23. April 2021
@3 Genau so ist es... Der eine Landrat hatte gegen Punkt 1 was, der zweite gegen Punkt 2 und schon gabs einen absoluten Flickenteppich an Regelungen. Was wurde in der Vergangenheit dieses Wirrwarr an Regeln kritisiert - zu Recht. Und nun? Gibt es endlich mal was einheitliches - und was passiert? Es wird ein Wirrwarr befürchtet... Auch da gilt wie immer: wenn sich (auch bisher schon) alle an bestehende Vorgaben und Regeln halten würden, hätten wir weitaus weniger Probleme.
(3) thrasea · 23. April 2021
"«Die Bundes-Notbremse ist nicht das segensreiche Instrument, für das sie gehalten wird», sagte Landkreistags-Präsident Reinhard Sager". Da stimme ich Sager durchaus zu. Dieses Gesetz ist kein segensreiches Instrument, nicht der große Wurf – aber durchaus ein dringend notwendiges Minimum. Meine Erfahrung aus den Nachbarkreisen: Die bisher höchst unterschiedlichen Regelungen waren nicht passgenau auf die Situation vor Ort zugeschnitten, sondern auf die unterschiedlichen Ansichten der Landrätïnnen
(2) Moritzo · 23. April 2021
Ich verstehe die wirren Aussagen von Reinhard Sager und Manuela Schwesig nicht wirklich. Ich bin sehr verwirrt. Und Volker Bouffier, Zitat: ...das Gesetz sei juristisch «höchst angreifbar» und berge eine «Menge praktischer Probleme». Zitat Ende. Welche praktischen Probleme? Für mich reines und eingeschnapptes wirrwarr Geschwätz. Ihm passt es nicht, das jetzt verbindlich umgesetzt werden muss, was zum Beispiel er und andere Minister nicht einheitlich hin bekommen haben.
(1) DaSixPac · 23. April 2021
Hab ich da was falsch verstanden oder der Herr Sager? Zitat: "noch unübersichtlicher, da unterhalb von 100 nach wie vor Landes- und Kreisregelungen greifen können und außerdem oberhalb von 100 die Möglichkeit von strikteren Maßnahmen besteht" Meiner Meinung nach ist nun über 100 erstmals alles eindeutig geregelt, kein "Kann" oder "Ach ne, heute nicht vielleicht morgen", sondern ein klar geregeltes "Muss". Eindeutiger geht es nicht. Und unter 100 gibt es nicht mehr Chaos als bisher auch...
 
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