Bund Deutscher Kriminalbeamter plädiert für bundesweiten Einsatz des Verfassungsschutzes gegen Organisierte Kriminalität
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert eine Ausweitung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität auf alle Bundesländer. Derzeit sind lediglich Hessen und Bayern in diesem Bereich aktiv involviert, erläuterte BDK-Vorsitzender Dirk Peglow. Anlass für diese Forderung ist ein anstehendes dreitägiges Treffen der Innenministerinnen und Innenminister in Potsdam. Peglow betonte die dringende Notwendigkeit einer bundesweiten Zuständigkeit der Verfassungsschutzämter zur effektiven Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.
Durch die speziellen Fähigkeiten des Verfassungsschutzes könnten extrem abgeschottete kriminelle Organisationen aufgedeckt und in Kooperation mit der Polizei effizient bekämpft werden. Peglow sieht hier großes Potenzial, insbesondere bei der Bekämpfung krimineller Clans. Er betonte allerdings, dass dies stets unter strikter Einhaltung des Trennungsgebotes zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden geschehen müsse. Der Verfassungsschutz könnte ähnlich wie in der Terrorismusbekämpfung als Frühwarnsystem fungieren und so zur Prävention beitragen.
Zudem regte Peglow an, bewährte Verfahren aus der Bekämpfung islamistischer Gefährder auch auf Akteure der Organisierten Kriminalität zu übertragen. Dies könnte helfen, kriminelle Netzwerke effektiver zu identifizieren und langfristig zu zerschlagen.
Beispielhaft nannte der BDK-Vorsitzende bereits bestehende Plattformen wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). In diesen Einrichtungen tauschen sich seit Jahren Polizei und Nachrichtendienste über verschiedene Extremismus- und Terrorismusgefahren aus, um ein umfassendes Lagebild zu gewinnen und effizient reagieren zu können. (eulerpool-AFX)