Stuttgart (dpa) - Nach massenhaften Verstößen gegen die Corona-Auflagen bei einer «Querdenker»-Großdemonstration verteidigt Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) die Entscheidung, die Demo zu genehmigen. «Die Stadt hätte die Versammlung nicht verbieten dürfen. Es gab vor der Versammlung ...

Kommentare

(12) AS1 · 07. April 2021
@11 Auflösung ja, Verbot nein. Polizeiliche "Merkblätter" sind wohl kaum eine seriöse Rechtsquelle. Ein vorgreifendes Verbot einer Versammlung ist nur möglich, wenn eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sicher anzunehmen ist. Verdachtsmomente oder Anhaltspunkte reichen nicht aus. Deine eigene Quelle sagt das übrigens verklausuliert auf Seite 11 ebenfalls aus.
(11) k293295 · 06. April 2021
Unsinn! Natürlich hätte diese Demo verboten und auch aufgelöst werden können <link>
(10) e1faerber · 06. April 2021
Es ist die Kapitulation des Rechtsstaates. Man hat nicht mal versucht die Veranstaltung klein zu halten oder aufzulösen. Corona wird sich bedanken.
(9) commerz · 06. April 2021
dort laufen sie ohne Make und Abstand, hier in Hamburg geht es direkt vom Fließband in den Hausarrest. Soweit das Verständnis von Freiheit und den Rechten.
(8) suse99 · 06. April 2021
Wer hier den Bgm kritisiert hat keine Ahnung von Verfassungsrecht. 4 hat absolut recht was die juristische Seite angeht. Und keiner hier kennt den Wortlaut der Anmeldung. Die Demo nicht sofort aufzulösen hat wohl Angemessenheitsgründe. Es ist immer abzuwägen, wie so etwas so friedlich wie möglich zu schaffen ist. Dafür ist dann die Polizei, bzw die jeweilige Innenbehörde zuständig und der Eigenschutz der Beamten ist zu berücksichtigen.
(7) deBlocki · 06. April 2021
@4 Weil dann garantiert wieder über angebliche Polizeigewalt gejammert wird.
(6) AS1 · 06. April 2021
@4 In allen Punkten volle Zustimmung. Genauso sieht es rechtlich aus.
(5) satta · 06. April 2021
Es war auch ein ziemlich hinterlistiger Schachzug von den Demonstranten, plötzlich zu tausenden die Hygienegebote zu missachten, nachdem sich bei früheren Querdenkerdemos alle immer brav an die Auflagen gehalten haben.
(4) gabrielefink · 06. April 2021
@1 Alleine die VERMUTUNG die Auflagen könnten nicht eingehalten werden, ist keine Rechtsgrundlage die Demo im Voraus zu verbieten. @2 Hätten sie von sich aus, ohne die Anweisung des Sozialministeriums, die Demo verboten, hätten sehr schnell die Gerichte das Verbot wieder einkassiert. @all Das einzige was ich mich frage, warum man die Demo nicht sofort aufgelöst hat, nachdem man gesehen hat, das fast alle Teilnehmer keine Maske tragen oder Abstand halten.
(3) engelchen0812 · 06. April 2021
Is klar,wir dürfen Familenfeste nicht zusammen sein und uns nur mit wenigen Personen treffen,aber dort besteht keine Grundlage. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Warum reißen sich nicht alle mal den A..... zusammen für einige Wochen?Solange kein Umdenken erfolgt werden wir die Pandemie nicht los.Den Querdenkern kann man nur wünschen hautnah mitzuerleben was es heiß an Corona zu erkranken.Vielleicht denken sie dann nicht mehr so wie jetzt 😡😤
(2) martino66 · 06. April 2021
«Das Ministerium hätte uns im Übrigen ja anweisen können, die Demo zu verbieten. Das ist nicht erfolgt. Sie hätten auf den Infektionsschutz verweisen können.» Aus rein logischem Denken hätte man auch selber darauf kommen können. Immer diese faulen Ausreden, oder gibt man bei Amsantrittn sein Gehirn beim Förtner ab?
(1) deBlocki · 06. April 2021
"Die Stadt hätte die Versammlung nicht verbieten dürfen" Wie war das mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit? Das steht ja wohl über dem ohne-Masken-in-Massen-rumrennen-Recht.
 
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