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1 Alleine die VERMUTUNG die Auflagen könnten nicht eingehalten werden, ist keine Rechtsgrundlage die Demo im Voraus zu verbieten. @
2 Hätten sie von sich aus, ohne die Anweisung des Sozialministeriums, die Demo verboten, hätten sehr schnell die Gerichte das Verbot wieder einkassiert. @all Das einzige was ich mich frage, warum man die Demo nicht sofort aufgelöst hat, nachdem man gesehen hat, das fast alle Teilnehmer keine Maske tragen oder Abstand halten.