Bürgergeld-Verschärfungen: Grünen-Politiker fordert genaue Prüfung im parlamentarischen Verfahren
Der Grünen-Politiker Andreas Audretsch hat angekündigt, die geplanten Bürgergeld-Verschärfungen im parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen. Dabei beruft er sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das Kürzungen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt hat. Diese Sanktionshöhe gebe es im Bürgergeld bereits jetzt. Das Gericht habe zudem festgelegt, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein müsse. "Diese Vorgaben sind Grundlage unserer Verhandlungen, darauf prüfen wir den Vorschlag der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren genau", so Audretsch.
Die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld wurden am Montag vom Bundeskabinett abgesegnet. Künftig sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn diese eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Der entsprechende Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes betont, dass die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden müsse. Die Regierung argumentiert, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen kompletten Leistungsentzug erlaube, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkretes und zumutbares Arbeitsangebot ablehne.
Der Paritätische Gesamtverband warnt vor einer Welle der Widersprüche, sollten die Verschärfungen Gesetz werden. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbands, rät den Jobcentern davon ab, das Bürgergeld komplett zu streichen. Er ist der Meinung, dass es dann vermehrt zu Widersprüchen kommen werde. Menschen, denen das Bürgergeld gestrichen werde, hätten nichts zu verlieren und Sozialverbände würden ihnen bei der Formulierung der Widersprüche helfen. Schneider geht sogar davon aus, dass einige Fälle vor Gericht landen werden - "notfalls geht es bis vors Bundesverfassungsgericht".
Der SPD-Politiker Ralf Stegner hingegen verteidigt die geplanten Sanktionsmöglichkeiten. Er argumentiert, dass Menschen, die hart arbeiten und Steuern sowie Sozialabgaben zahlen, kein Verständnis dafür hätten, dass Bürgergeld-Empfänger, die nicht arbeiten wollen, keine Konsequenzen befürchten müssten. Stegner betont jedoch, dass die möglichen Sanktionen nur eine sehr kleine Gruppe von Menschen betreffen würden. Die große Mehrheit der Bürgergeld-Bezieher halte sich an die Regeln und wolle arbeiten. (eulerpool-AFX)

