London/Brüssel (dpa) - Knapp sieben Wochen vor dem geplanten EU-Austritt Großbritanniens am 31. Oktober geht das Ringen um den Brexit in die heiße Phase. Diese Termine sind absehbar: 23. und 24. September: Parteitag der britischen Oppositionspartei Labour in Brighton. 29. September bis 2. Oktober: ...

Kommentare

(4) k49782 · 17. September 2019
@3 Nope, laut der faz, <link> erstes haben die in der 1.Instanz gegen die Anklage "beurteilt". 2. War es dann in Schottland in der 2.Instanz erst dazu gekommen das die Beurlaubung als "rechtswidrig" beurteilt wurde. 2.Instanz geht es ja nur, wenn vorher die 1.Instanz geurteilt hat. :)
(3) WSP-1A · 17. September 2019
@2 Haben da die Gerichte nicht eigentlich nur festgestellt, dass sie nicht zuständig wären?
(2) k49782 · 16. September 2019
@1 1.Instanzlich? Es gab 3x 1.Instanzliche Bewertungen. Die anderen beiden liefen negativ aus. Heißt das jetzt auch was?
(1) Troll · 14. September 2019
Wenn man sieht, wie eng der Zeitplan gestrickt ist, ist doch eigentlich, daß eine Beurlaubung des Parlamentes momentan nicht angebracht ist und somit Johnson diese Möglichkeit dazu mißbraucht, um eine Durchsetzung durch die parlamentarische Mehrheit entgegen seines persönlichen Interesses zu verhindern. Ich bin jetzt kein Rechtsexpert und schon gar nicht für das UK-Recht. Aber ich kann mir gut vorstellen, daß diese Zwangspause gekippt wird (so wie es auch schon in 1. Intanz entschieden wurde).
 
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