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1 Ich glaube es geht eher darum, dass das Vereinsrecht Ländersache ist. Wird dann ein Verein wegen krimineller Machenschaften in einem Bundesland verboten, so wird das Verbot nicht auf andere Bundesländer übertragen sondern man kann erstmal in einem anderen Bundesland neu gründen, ein paar Jahre vor sich hin werkeln bis wieder das Verbotsverfahren durchgelaufen ist. Allerdings finde ich muss man aufpassen, das im Zuge einer Neuregelung nicht willkürliche Verbote möglich werden...