Oslo (dpa) - Selbstgerecht und voller Verachtung für seine Opfer hat sich der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik vor dem Gericht in Oslo verteidigt. Er brüstete sich der «spektakulärsten Operation eines militanten Nationalisten in Europa in diesem Jahrhundert» und prahlte mit seinen ...

Kommentare

(12) k293295 · 17. April 2012
@3: In D hat der Vorsitzende Richter die Möglichkeit, dem Angeklagten das Wort zu entziehen, wenn er den Prozeß als Bühne mißbraucht. Ich weiß nicht, wie das in N aussieht. Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist nur zum Schutz (jugendlicher) Täter und/oder Opfer opportun. Das BLÖD-Titelfoto heut ist echt schlimm - Breivik mit ausgestrecktem Arm und geballter Faust. @5: Hier kanns nicht um gerechte Strafe gehen. Die gibt es nicht. Eine Wiederholung muß verhindert werden.
(11) k104183 · 17. April 2012
diese aussage die er da von sich gelassen hat dürfte ihm eigentlich eine dicke kugel durch die rübe sichern. so einer hat gar keine rechte mehr. alles auf die psyche zu schieben kotzt mich mittlerweile so dermaßen an, das ist nichts anderes als ein freifahrtschein.. macht man nen bisschen auf balabala kommt man fein aus der sache raus, geht ne runde beim psychater quatschen, bekommt ein paar lustige pillen... und irgendwann kommt so einer wieder raus und macht munter weiter. weg mit so einem.
(10) Franklin · 17. April 2012
@5 Ich geb dir im Prinzip recht, aber was kostet das alles ?? ist dieses Schwein das wert ? oder ist es besser ihn hinzurichten und das Geld zu sparen um damit die Angehörigen der Opfer oder die Überlebenden zu "entschädigen" wenn das überhaupt geht. Ich bin Prinzipell gegen die Todesstrafe, aber in solch Fällen wie hier gibt es keine andere Strafe als diese ...
(9) Brutus70 · 17. April 2012
Also wenn der Typ nicht geisteskrank ist, dann weiß ich auch nicht... Und das er sich so vor der Weltöffentlichkeit zur Schau stellen kann ist eine Schande, dafür fehlt mir jedes Verständnis.
(8) Philonous · 17. April 2012
@7: Soweit ich weiß, befassten sich die Gutachten mit der Frage, ob er zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war. Darum geht es mir jedoch nicht. Mir geht es darum, dass er ganz offensichtlich ein wahnhafter Soziopath ist - gefährlich und uneinsichtig noch dazu. Daher kann ich mir kaum vostellen, dass er noch einmal auf freien Fuß kommt.
(7) tastenkoenig · 17. April 2012
Meines Wissens gibt es bisher zwei Gutachten, die einander widersprechen. Das erste hat Breivik für unzurechnungsfähig erklärt, das zweite nicht. • Gibt es in Norwegen eigentlich kein Pendant zu unserer Sicherungsverwahrung? Würde sich ja geradezu aufdrängen.
(6) Stiltskin · 17. April 2012
@3: Eine Einweisung in die Psychiatrie setzt voraus, das Breivik tatsächlich für unzurechnungsfähig erklärt wird. Aber wie in den Medien vermeldet, schließen die bisherigen Gutachten Breiviks Unzurechnungsfähigkeit aus. Ein Gericht schließt sich meist dem Ergebnis eines Gutachtens an. Und dann wird Breivik nach einem überschaubaren Haftaufenthalt wieder ein freier Mensch sein. Für derartige Verbrechen sollte es nur eine Strafe, nämlich lebenslänglich, im wahrsten Sinne des Wortes, geben.
(5) k139774 · 17. April 2012
Ich denke nicht dass er noch einmal frei kommen wird. Ein "im Wahn lebender" kann nicht therapiert werden. Er bleibt immer gefährlich. Aber die Todesstrafe fordern wie es ein Schöffe getan hat wäre zu milde. Ein Leben hinter Gittern und nie mehr rauskommen...das ist eine gerechte Strafe. Es ist die härteste überhaupt. Egal ob in der Psychatrie oder im Knast. Er soll leiden wie ein gottloser Hund bis sein Herz aufhört zu schlagen.
(4) Stiltskin · 17. April 2012
@2: Gegen eine Verteidigung ist sicher nichts einzuwenden, auch ein Mörder hat dieses Recht. Aber man sollte überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Öffentlichkeit auszuschließen. Aber davon abgesehen, stellt sich, zumindest mir die Frage, wo Verteidigung aufhört, und die Verlesung eines abstrusen politischen Vermächtnis beginnt. Wenn das auch noch durch Prinzipien des 'Rechtsstaates' gedeckt sein sollte, dann gute Nacht.
(3) Philonous · 17. April 2012
@1: Da wäre ich mir nicht so sicher. Seine Aussagen lassen durchaus auf massive Wahnvorstellungen schließen. Spräche für eine dauerhafte Einweisung in eine Psychiatrie.
(2) mceyran · 17. April 2012
@1 Das gehört zu den Prinzipien eines Rechtsstaats, dass sich der Angeklagte verteidigen darf.
(1) Stiltskin · 17. April 2012
Das Entsetzen über die schrecklichen Ereignisse hat sich noch nicht gelegt, und da verschlägt es fast die Sprache wenn man erlebt, wie einem Massenmörder die Möglichkeit gegeben wird, quasi vor der Welt seine Taten zu rechtfertigen, seine abstrusen Theorien unter das Volk zu bringen. Noch schlimmer jedoch ist, daß der Massenmörder Breivik eines Tages wieder ein freier Mann sein wird. Damit wird jeder Angehörige eines der 77 Mordopfer auf unerträgliche Weise erneut schwer getroffen.
 
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