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2: Gegen eine Verteidigung ist sicher nichts einzuwenden, auch ein Mörder hat dieses Recht. Aber man sollte überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Öffentlichkeit auszuschließen. Aber davon abgesehen, stellt sich, zumindest mir die Frage, wo Verteidigung aufhört, und die Verlesung eines abstrusen politischen Vermächtnis beginnt. Wenn das auch noch durch Prinzipien des 'Rechtsstaates' gedeckt sein sollte, dann gute Nacht.