Oslo (dpa) - Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik hat ein psychiatrisches Gutachten zurückgewiesen, das ihn für unzurechnungsfähig erklärt. «Die Person, die in diesem Bericht beschrieben wird, das bin nicht ich», sagte Breivik vor Gericht in Oslo. «Ich denke, ganz Norwegen hat ...

Kommentare

(2) k15728 · 25. April 2012
@1 Auch wenn es erstmal so wirkt,als sei er nicht zwingend verrückt,glaube ich doch dass weder du noch ich uns ein Urteil darüber machen können. Klar hat er die Taten im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte begangen-nur die Frage ist:Zeigen diese geistigen Kräfte nicht eine Unzurechnungsfähigkeit?Man muss ihm nichts beweisen.Man muss nur zu dem richtigen Urteil kommen,ganz egal,was der Angeklagte will.Wenn ich sag,ich hab jdn umgebracht u.es stimmt nicht,so sollte ich nicht verurteilt werden
(1) Flo-Bow · 25. April 2012
Ich muss dem Breivik bepflichten, verrückt ist er nicht und war das auch niemals gewesen. Er hat diese Taten im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte begangen. Und außerdem muss man ja sagen wenn er schon sagt, er sei nicht verrückt, warum will man ihn dann vom Gegenteil überzeugen? Ergibt für mich keinen Sinn. Außerdem macht es die, die er Umgebracht hat auch nicht wieder lebendig.
 
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