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1 Auch wenn es erstmal so wirkt,als sei er nicht zwingend verrückt,glaube ich doch dass weder du noch ich uns ein Urteil darüber machen können. Klar hat er die Taten im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte begangen-nur die Frage ist:Zeigen diese geistigen Kräfte nicht eine Unzurechnungsfähigkeit?Man muss ihm nichts beweisen.Man muss nur zu dem richtigen Urteil kommen,ganz egal,was der Angeklagte will.Wenn ich sag,ich hab jdn umgebracht u.es stimmt nicht,so sollte ich nicht verurteilt werden