@
11 Dann schau mal in die Beschlussfassung des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze", dort in die Begründung.
<link> "Es wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden für alle gegen COVID-19 geimpften Personen gilt." Das betrifft nicht nur Jugendliche, sondern auch die <60-Jährigen, die sich entgegen der STIKO-Empfehlung mit Astrazeneca haben impfen lassen.