Berlin/München (dpa) - Zum Corona-Schutz für den Schulstart nach den Sommerferien sollen Kinder und Jugendliche bundesweit zusätzliche Impfmöglichkeiten bekommen. Alle Länder wollen Impfungen für 12- bis 17-Jährige nun auch in den regionalen Impfzentren anbieten - so wie es in Arztpraxen schon ...

Kommentare

(15) thrasea · 03. August 2021
@14 Gerne. In den FAQ des Gesundheitsministeriums wird das auch nochmal bestätigt. Falls du den Link brauchst: <link> "[...] dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden."
(14) Canga · 03. August 2021
@12 vielen dank für die klärung.. ich hatte es auch anders verstanden. dass die haftung nicht nur beim angebot gilt, sondern erst, wenn es auch empfohlen wird (Regierung und Stiko)
(13) CharlyZM · 02. August 2021
@12 ok, wie gesagt, habe ich nicht richtig hin gehört, nur halt das Eltern und Ärzte haften und das es Beschlossen ist Kinder von 12 bis 17 können sich Impfen lassen. Und danke für den Link, drucke es mir gerade aus,dann geht das mir dem Lesen besser.
(12) thrasea · 02. August 2021
@11 Dann schau mal in die Beschlussfassung des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze", dort in die Begründung. <link> "Es wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden für alle gegen COVID-19 geimpften Personen gilt." Das betrifft nicht nur Jugendliche, sondern auch die <60-Jährigen, die sich entgegen der STIKO-Empfehlung mit Astrazeneca haben impfen lassen.
(11) CharlyZM · 02. August 2021
@10 ich habe eben in den Nachrichten was anderes gehört. Das Impfangebot wurde beschlossen, somit haften Eltern und Kinderärzte ...... Kann natürlich sein das ich falsch verstanden habe und etwas anderes damit gemeint war. Habe nicht so richtig hingehört, da ich für meine Kinder keine Entscheidungen mehr treffen muss.
(10) thrasea · 02. August 2021
@4 Ja, das sehe ich auch so. @2 @9 Der Staat haftet. Das ist eindeutig geregelt im Infektionsschutzgesetz, § 60. <link>
(9) oberhoschi · 02. August 2021
@4: und die wären?
(8) raffaela · 02. August 2021
Beim Impstoff Astrazeneca sollten wir uns an die Empfehlung der Stiko halten und uns diese Impfung einverleiben. Nun sollen wir uns nicht an die Stiko halten sondern an die Landesfürsten. Das baut richtig Vertrauen auf! Gottlob muss ich als Elternteil nicht darüber entscheiden.
(7) storabird · 02. August 2021
@5 Es ist doch nur ein Angebot. Kein Kind wird dazu gezwungen. Wer nicht will, für den ändert sich doch auch nichts.
(6) CharlyZM · 02. August 2021
@5 so sehe ich das auch
(5) Kalbacher · 02. August 2021
Warum glauben denn immer manche Politiker kompetenter als die entsprechenden Fachleute zu sein. Lasst die Kinder damit in Ruhe. Die haben unter der Situation schon genug zu leiden.
(4) deBlocki · 02. August 2021
@2 Es gelten doch die gleichen Haftungsregeln wie bei allen anderen Impfungen auch.
(3) CharlyZM · 02. August 2021
Die Stiko hat auch noch keine Empfehlung abgegeben: STIKO-Chef Mertens gibt zu: "Ich würde meine Enkel nicht impfen lassen" Irgendetwas stimmt da nicht. Ich habe zwar keine Kinder mehr in dem alter, aber wenn ich welche hätte, käme eine Impfung für mich nicht in Frage. Gestern ein Kinderarzt im TV, sagte er würde nicht Impfen muss aber wenn es gewollt ist. Für ihn ist die Impfung noch nicht richtig erprobt.Ich kann auch nur für mich reden, aber es muss jede Eltern selbst wissen.
(2) Canga · 02. August 2021
nur das angebot ist rechtlich dünnes eis, da hier die haftungsfrage, soweit ich weiss, nicht eindeutig geklärt ist..
(1) MrBci · 02. August 2021
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