Berlin (dts) - Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ulrich Wessels, warnt vor einer Ausgangssperre ohne Ausnahmen. "Man muss sehr zurückhaltend sein mit einem generellen Verbot", sagte Wessels der "Welt" (Montagsausgabe). Da müsse "wirklich eine ganz besondere Ausnahmesituation ...

Kommentare

(9) Wawa666 · 14. April 2020
@4 Ich bin jung und es geht mir genauso ;) Verliebt wäre aktuell natürlich etwas unschön - wobei, die dürfen sich ja weiterhin treffen und dürfen wohl auch derzeit zusammen wohnen, ohne Ummeldung. Ich sehe keine großen Einschränkungen. Glaube, das Gefängnis existiert bei den meisten Leuten im Kopf. Das Juristische jetzt auch mal ganz ausgeklammert.
(8) k293295 · 30. März 2020
@5: Dass eine rigorose Ausgangssperre keinen Mehrwert in der Ansteckungsprävention bringt, würde ich nicht behaupten. Da ist die Frage, wie gut diese Ausgangssperre kontrolliert - und damit befolgt - wird. @7: Du meinst, je mehr Leute auf einem Haufen hocken, desto unvernünftiger sind sie? Kann ich so nicht bestätigen.
(7) Marc · 30. März 2020
@6 In den Innenstädten von Großstädten ist das nochmal was anderes als zB in Vororten...oder gar auf dem Land.
(6) wimola · 30. März 2020
@5) Ich habe mir aber trotzdem erlaubt, meine Empfindungen zu schreiben ..;-)) - wenn Du magst, als Antwort auf @3). Deine Ausführungen sind nur Mutmaßungen ... - andernfalls wärst Du mehr oder weniger Allwissend. Dass eine Ausgangssperre wohlüberlegt sein muss, möchte ich keinesfalls in Zweifel ziehen. Hier in Berlin mag es ggf. anders sein, als bei Dir. Hier ziehen immer noch Gruppen durch das Viertel ...
(5) AS1 · 30. März 2020
@4 Es geht nicht darum, ob man das persönlich als störend oder nicht störend empfindet. Es geht darum, daß der Staat nur Maßnahmen ergreifen darf, die dem Verhältnismäßigkeitsgebot des Rechtsstaates entsprechen. Eine Ausgangssperre bringt gegenüber dem jetz geltenden Kontaktverbot keinen Mehrwert im Sinne der Ansteckungsprävention. Damit ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben und die Maßnahme damit rechtswidrig, denn der gleiche Zweck wird mit der milderen Maßnahme ebenso erreicht.
(4) wimola · 30. März 2020
Mich persönlich stört die Ausgangsbeschränkung überhaupt nicht. Ich kann damit einfach bestens umgehen und fühle mich durchaus wohl. Menschen, mit denen ich mich eng verbunden fühle, leben überwiegend leider ohnehin nicht hier, so dass wir uns wenig sehen. Die hier leben, mit denen habe ich halt anderen Kontakt. Keiner leidet darunter ... - es wäre schön, aber es ist völlig ok so, wie es ist. - Ok, das würde ich ggf. ganz anders empfinden, wäre ich jung! Oder jung und gar noch verliebt ...
(3) Marc · 30. März 2020
Ausgangssperren halte ich auch für nicht sinnvoll. Die Leute werden sonst ja wahnsinnig Zuhause oder fahren eben jeden Tag einkaufen, damit sie mal vor die Tür kommen...was wieder zu vollen Geschäften führen würde...
(2) k293295 · 30. März 2020
Ok, eine ganz besondere Ausnahmesituation haben wir. Aber natürlich können wir Straf- und Zivilprozesse nicht unendlich verzögern, auch nicht durch verlängerte Verjährungsfristen. Damit schöben wir bald einen Prozessberg vor uns her, den niemand jemals abarbeiten könnte - mal abgesehen von wegsterbenden Zeugen, Opfern, Tätern, Richtern und Anwälten. Solche drastischen Maßnahmen können nicht länger als 2 Monate gehen, denke ich.
(1) AS1 · 30. März 2020
Das halte auch ich für problematisch, wie schon mehrfach in anderen Threads thematisiert.
 
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