Berlin - Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Steffen Bilger, kann sich Ausschussvorsitze für die AfD im Bundestag nicht vorstellen. "Das sind ja alles keine einfachen Fragen, die sich da für uns stellen in den Abläufen im Parlament", sagte Bilger am Dienstag den Sendern RTL und ...

Kommentare

(18) commerz · 13. Mai um 22:43
Unterschiedliche Argumente für und dagegen. Aus meiner persönlichen Sicht, muss zwangsläufig nach diesem Gutachten auch der Weg zu einem Parteiverbot führen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, dann war die Vorbereitung, also das Gutachten unz reichend. Da dies aber nicht der Fall sein wird, macht das kein pragmatisch keinen Sinn einen Posten an eine Person zu vergeben, die zukünftig nicht mehr dem Bundestag angehören wird. Vorraussetzung das Anstreben des Verbots!
(17) Sonnenwende · 13. Mai um 15:48
@16 Man sollte immer die ganzen Artikel lesen und nicht nur Header und Subheader, wenn man Links teilt. Denn im folgenden Text wird die Behauptung, der Verfassungsschutz habe die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch zurückgenommen, wieder relativiert und der Artikel berichtet lediglich, dass der Verfassungsschutz bis auf weiteres die AfD nicht so bezeichnen wird und schärfere Maßnahmen, die durch die höhere Einstufung möglich wären, nicht ergreift, während die Einstufung bleibt.
(16) Kalbacher · 13. Mai um 15:26
Das war keine von mir erstellte These, sondern ein Artikel vom WDR, den ich geteilt habe (ohne Wertung). Ist aber auch egal.
(15) Sonnenwende · 13. Mai um 14:56
Die These lautet "der Verfassungsschutz hat die Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Partei ausgesetzt". Diese These ist falsch, auch nach deinem Link @13 .
(14) Pontius · 13. Mai um 14:54
@13 sogar eigentlich zwei verschiedene: einmal zur AfD und einmal zu Herrn Bilger in einer rhetorischen Frage verpackt.
(13) Kalbacher · 13. Mai um 14:51
@12 Bin mir gar nicht bewusst, dass ich eine These aufgestellt habe!?
(12) Pontius · 13. Mai um 14:49
@6 nachdem ich das nun gelesen habe bin ich nur fester von meiner Argumentation überzeugt. Für deine These habe ich darin leider keinen Anhaltspunkt gefunden - nur diese journalistische Kurzzusammenfassung, welche sie Bild-like im folgenden Text selbst widerlegen.
(11) Sonnenwende · 13. Mai um 11:31
(2) Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD keinen Ausschussvorsitz zu ermöglichen.
(10) Sonnenwende · 13. Mai um 11:30
@6 dein Link bestätigt das was ich in @7 geschrieben habe. Auch in den WDR Artikel wird geschrieben: es werden verschärfte Beobachtungsmaßnahmen ausgesetzt und der Verfassungsschutz wird bis zu einer Entscheidung des Gerichts die AfD öffentlich nicht als gesichert rechtsextrem bezeichnen. Die Einstufung ist nicht zurückgenommen worden. Und da ich wie Herr Bilger keine Stillhalteerklärung abgegeben habe sage ich: es ist richtig, den Mitgliedern der nach neuesten Erkenntnissen des (2)
(9) Sonnenwende · 13. Mai um 11:15
(2) Franz Josef Strauß "rechts von der CSU gibt es keine Partei", womit gemeint war, alles was politisch weiter rechts ist als die CSU kann nicht mehr verfassungskonform sein, gilt bis heute. Also nein, man kann sehr sicher sein, dass kein CSU Abgeordneter für die AfD stimmt, auch Dobrindt nicht.
(8) Sonnenwende · 13. Mai um 11:15
@2 Bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten haben für den Kandidaten von der AfD 30 MdB mehr gestimmt, als die AfD im Bundestag hat. Das sind 15 % der Unionsfraktion und reicht somit nicht, für keinen AfD Kandidaten. Und zu Dobrindt: die wahre Brandmauer gegen die AfD ist die CSU, die mit Sicherheit niemals irgend etwas mit der AfD machen wird. Vielleicht muss man in Bayern leben, um das zu verstehen, aber kein Landtag hat die AfD bisher so ausgegrenzt wie der bayerische. Der Spruch von (2)
(7) Sonnenwende · 13. Mai um 11:05
@3 Ergänzend zu @5: Die Einstufung ist nicht zurück genommen worden. Zusätzlich zur Stillhalteerklärung hat der Verfassungsschutz allerdings vorerst die Methoden, die eine Einstufung als gesichert rechtsextreme Partei erlauben würden, ausgesetzt und beobachtet weiter nach den Möglichkeiten des Verdachtsfalls. Das ganze ist auch nichts besonderes, sondern üblich, wenn ein Fall vor Gericht geht, das hat der Verfassungsschutz bei den anderen Klagen der AfD auch so gemacht.
(6) Kalbacher · 13. Mai um 11:00
(5) Pontius · 13. Mai um 10:43
@3 Aha macht der Verfassungsschutz das? Ich habe ja von einer Stillhaltezusage gelesen, was nur bedeutet, dass bis zu einer Gerichtsentscheidung keine öffentliche Wiederholung der Aussage getätigt wird. Großer Unterschied!
(4) Pontius · 13. Mai um 10:41
@2 mit @Nummer kannst du Postende direkt ansprechen und derjenige bekommt dann auch noch eine gesonderte Benachrichtigung. Zum Inhalt: die AfD braucht knapp 80% der Stimmen der Union in den Ausschüssen, sofern kein anderer dafür votiert. Das sehe ich nicht bei weitem nicht kommen, auch wenn es einen Teil in der Union geben wird, welcher da zustimmen würde.
(3) Kalbacher · 13. Mai um 10:39
"Der Verfassungsschutz setzt die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" vorerst aus." Das hat Herr Bilger wohl noch nicht mitbekommen?
(2) skloss · 13. Mai um 10:34
(zu 1) was nicht ungewöhnlich wäre. Als wäre nur Spahn am Normalisieren der Rechten. Da bekommen doch scheinbar viele (z.B. Dobrindt) Macht und "Deutschland"phantasien :-(
(1) Pontius · 13. Mai um 10:22
Die AfD kann nur mit großen Teilen der Unionsstimmen den Vorsitz in den Ausschüssen bekommen.
 
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