BGH: VW muss Kaufpreis nur teilweise zurückerstatten
Karlsruhe (dts) - VW muss einem Gebrauchtwagenkäufer den Kaufpreis für ein Dieselfahrzeug mit Schummelsoftware nur teilweise erstatten und das Auto zurücknehmen. Wegen der tatsächlichen Nutzung bekommt der Kläger nicht den vollen Preis zurück, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil (VI ZR 252/19). Die dts Nachrichtenagentur sendet gleich weitere Details.