Karlsruhe (dpa) - Mieter können ihre einmal gegebene Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht widerrufen. Schriftlich begründete Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete seien vom Anwendungsbereich des ...

Kommentare

(2) Chris1986 · 17. Oktober 2018
@1 Das hängt davon ab wie man das formuliert. Grundsätzlich ist es aber richtig, ist die Begründung einer Mieterhöhung korrekt so kann der Mieter zwar weiterhin seine Zustimmung zur Erhöhung verweigern, muss dann aber damit rechnen, dass der Vermieter die Erhöhung gesetzlich durchdrückt. Zum Thema, das Widerrufsrecht greift hier natürlich nicht denn zwischen Ankündigung der Mieterhöhung und der Erhöhung selbst hat der Mieter ohnehin min. 2 Monate Bedenkzeit für seine Zustimmung.
(1) Wasweissdennich · 17. Oktober 2018
diese Mieterhöhungsverlangen a la " unterschreiben Sie sonst verklagen wir Sie" wirken aber schon rechtlich immer etwas seltsam
 
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