Karlsruhe (dpa) - Apotheker drücken ihren Kunden gern eine kleine Aufmerksamkeit in die Hand - was dabei erlaubt ist und was nicht, klärt heute der Bundesgerichtshof. In einer Apotheke in Darmstadt gab es zum Medikament einen Brötchen-Gutschein für die nahe Bäckerei. Kunden einer Berliner Apotheke ...

Kommentare

(2) k293295 · 28. März 2019
Und wir wundern uns, warum die Gerichte überlastet sind.
(1) ircrixx · 28. März 2019
Angesichts der Apothekenpreise, die man in der Bäckerei mittlerweile zahlt, finde ich das eine fruchtbare Zusammenarbeit.
 
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