@ 2: Schon mal etwas vom Selbstbehalt gehört? So eine 'geschützte' Summe steht dem erziehenden Elternteil i.d.R. nicht zur Verfügung. @
10: Schon mal etwas von Bar- und Betreuungsunterhalt gehört? Das Kindergeld wird im Übrigen dem barunterhaltspflichtigem Elternteil zur Hälfte angerechnet und mindert damit den Unterhalt.