Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung. Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der ...