BGH stellt Versicherer vor Werkstattrisiko: Kasko-Kunden müssen aufpassen

Karlsruhe prüft Werkstattrisiko
Der 4. Senat des Bundesgerichtshofs hat am Mittwochmorgen in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass Kaskoversicherer nicht automatisch für überhöhte Werkstattkosten haften sollen. Eine Frau klagt gegen ihren Vollkasko-Versicherer, der nach einem Parkunfall knapp 390 Euro wegen nicht erforderlicher Reparaturarbeiten einbehalten hat. Das Gericht lässt erkennen, dass es diese Kosten nicht dem Versicherer aufbürden will.
Vertragsfreiheit statt kollektiver Haftung
Im Haftpflichtrecht trägt der Unfallverursacher das Werkstattrisiko, um den Unschuldigen zu schützen. Im Kaskobereich handelt es sich dagegen um eine reine Vertragsbeziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Wer einen Vertrag schließt, muss auch für die Risiken der eigenen Werkstattwahl geradestehen. Der Staat hat hier keinen Grund, den Vertragsparteien eine Haftungsverteilung vorzuschreiben.
Der Steuerzahler bleibt außen vor – diesmal
Zwar geht es hier nicht um Steuergelder, doch das Prinzip ist dasselbe: Wer Leistungen einkauft, trägt das Risiko der Ausführung. Eine Regulierung, die Kaskoversicherer zwingt, unnötige Werkstattkosten zu übernehmen, würde alle Versicherten über höhere Prämien zur Kasse bitten. Der BGH-Senat scheint das erkannt zu haben.
Was das Urteil für Autofahrer bedeutet
Sollte der Senat bei seiner vorläufigen Einschätzung bleiben, werden Kaskoversicherer künftig stärker prüfen, ob Werkstattrechnungen wirklich erforderlich waren. Autofahrer müssen dann entweder die Werkstatt genauer kontrollieren oder selbst für überflüssige Arbeiten aufkommen. Beide Wege sind besser als eine staatlich verordnete Risikoverlagerung, die letztlich alle teurer macht.
Ein seltenes Bekenntnis zur Eigenverantwortung
In Zeiten, in denen CDU, SPD und Grüne ständig neue Regulierungen für den Mittelstand und die Verbraucher erfinden, fällt das Karlsruher Signal positiv auf. Der 4. Senat erinnert daran, dass Verträge zwischen mündigen Parteien nicht durch richterliche oder politische Eingriffe ständig neu geschrieben werden sollten. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.

