Karlsruhe (dpa) - Zahlreiche Gaskunden können auf Rückzahlungen hoffen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine reine Bindung an den Ölpreis untersagt. Der BGH erklärte die sogenannte HEL- Preisanpassungsklausel in Erdgas- Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die Versorger müssten die Kosten ...

Kommentare

(1) galli · 24. März 2010
Nützt doch nichts ,da wird der Preis eben mit höheren Beschaffungskosten begründet.
 
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