Karlsruhe (dts) - Der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen ist auch außerhalb der Ladenschlusszeiten erlaubt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag hervor. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren ...

Kommentare

(3) Mehlwurmle · 18. Oktober 2019
Naja, ich brauche Sonntags keine frischen Brötchen. Den Mitarbeitern sei der freie Tag gegönnt.
(2) k293295 · 17. Oktober 2019
@1: Ja. Nur halt nicht unbedingt bei unserem "Stamm-Bäcker". "Mein" Bäcker hat einen kleinen Laden und eben keinen Café-Betrieb, der verkauft jetzt sonntags nicht mehr. Bis vor kurzem gabs da sonntags FRISCHE Brötchen und auch Kuchen, wenn auch nur für 2 Stunden. Dafür zahlt er seinen Mitarbeitern anständige Löhne, hat keine Minijobber beschäftigt, bildet BäckerInnen und BäckereifachverkäuferInnen aus.
(1) UweGernsheim · 17. Oktober 2019
also bekommen wir bei Bedarf weiterhin Sonntags frische Brötchen und Kuchen
 
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