BGH: Schüler dürfen Lehrer weiter benoten
Karlsruhe (dpa) - Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet benoten. Das Persönlichkeitsrecht eines Lehrers werde dadurch nicht verletzt, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Lehrerin aus Moers hatte geklagt: Sie wurde von Schülern im Internetportal spickmich.de bewertet. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Der BGH entschied damit erstmals darüber, ob von Schülern im Internet abgebene Lehrerzensuren zulässig sind.