
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Erhebung von Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten für unzulässig erklärt. Banken und Sparkassen, die sogenannte Verwahrentgelte berechnet haben, könnten nun mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert werden. Hintergrund des Urteils sind Klagen mehrerer ...