BGH erklärt Gaspreiserhöhungen für unwirksam
15. Juli 2009, 10:36 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Gaspreiserhöhungen erneut für unwirksam erklärt. Das Karlsruher Gericht beanstandete einseitige Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen zweier Energieversorger. In diesen schreiben die Unternehmen zwar das Recht zur Anhebung der Entgelte, aber bei sinkenden Kosten keine Pflicht zur Senkung der Preise fest. Diese Klauseln benachteiligen nach Ansicht der Richter den Kunden unangemessen und sind damit unwirksam.

