BGH-Entscheidung: Wirecard-Aktionäre bleiben wohl ohne Entschädigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass geschädigte Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren nicht als einfache Gläubiger auftreten können und somit keinen Anspruch auf Entschädigung aus der Insolvenzmasse haben. Der neunte Zivilsenat in Karlsruhe urteilte, dass die Schadenersatzforderungen der Aktionäre hinter die Ansprüche anderer Gläubiger zurücktreten müssen, da sie eng mit ihrer Rolle als Miteigentümer der Aktiengesellschaft verknüpft sind.
Union Investment, die Vermögensverwaltung, forderte von Wirecard einen Schadenersatz von 10 Millionen Euro, da der Konzern über Jahre hinweg ein falsches Geschäftsmodell vorgetäuscht habe. Diese Forderungen wurden jedoch vom Insolvenzverwalter Michael Jaffé abgelehnt, der die Meinung vertrat, dass die Ansprüche von Banken und ehemaligen Angestellten Vorrang haben sollten. Das OLG München hatte zunächst zugunsten von Union Investment entschieden, doch der BGH kippte diese Entscheidung nun zugunsten der Insolvenzgläubiger.
Nach dem BGH-Urteil, das die Position der Gläubiger stärkt, gehen Wirecard-Aktionäre vermutlich leer aus. Insgesamt fordern rund 50.000 Aktionäre 8,5 Milliarden Euro, während die gesamte Insolvenzmasse nur 650 Millionen Euro beträgt. Auch ohne Beteiligung der Aktionäre wird erwartet, dass die Gläubiger nur einen Bruchteil ihrer Forderungen zurückerhalten.
Insolvenzverwalter Jaffé begrüßte das Urteil des BGH, das endlich Klarheit in den jahrelangen Rechtsstreit gebracht habe. Mit der Entscheidung wird die Insolvenzmasse ausschließlich den Insolvenzgläubigern zugesprochen, und die Ansprüche der Aktionäre als Eigenkapitalgeber stehen hinten an. Hätte der BGH anders entschieden, könnten Insolvenzverfahren deutlich komplexer und für Gläubiger weniger lukrativ ausfallen, erklärt Michael Rozijn von der Kanzlei Schultze & Braun. Nun können die Gläubiger zumindest auf eine gerechtere Verteilung, jedoch kaum auf nennenswerte Beträge hoffen.

