Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass geschädigte Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren nicht als einfache Gläubiger auftreten können und somit keinen Anspruch auf Entschädigung aus der Insolvenzmasse haben. Der neunte Zivilsenat in Karlsruhe urteilte, ...

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