
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass geschädigte Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren nicht als einfache Gläubiger auftreten können und somit keinen Anspruch auf Entschädigung aus der Insolvenzmasse haben. Der neunte Zivilsenat in Karlsruhe urteilte, ...