BGH-Entscheidung im Wirecard-Skandal: Hoffnungsschimmer für geprellte Aktionäre?
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung, die darüber befinden soll, ob die Schadenersatzansprüche von Wirecard-Aktionären denselben Rang wie die anderer Gläubiger haben.
Der einstige Dax-Konzern Wirecard hatte jahrelang mit einem fiktiven Geschäftsmodell agiert und so eine finanzielle Illusion aufrechterhalten, die nun zu massiven Forderungen seitens enttäuschter Aktionäre geführt hat. Union Investment, eine der betroffensten Parteien, fordert von Wirecard einen Schadenersatz in Höhe von nahezu 10 Millionen Euro.
Sie stellen klar, dass sie in Anbetracht der Täuschung durch Wirecard Anspruch auf Ersatz für den entstandenen Vermögensschaden haben. Gleichwohl stößt ihr Anliegen auf Widerstand beim Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der die Forderungen der Aktionäre als nachrangig betrachtet.
Aktuell belaufen sich die Forderungen von etwa 50.000 Aktionären auf 8,5 Milliarden Euro. Vergleicht man diese mit der gesamten Forderungssumme der Gläubiger von 15,4 Milliarden Euro, während die Insolvenzmasse nur 650 Millionen Euro beträgt, wird klar, dass in jedem Szenario nur ein Bruchteil der Ansprüche befriedigt werden kann.
Dennoch verzeichnete Union Investment kürzlich einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht München, das anerkannt hat, dass Aktionäre einfache Insolvenzforderungen anmelden können. Eine Bestätigung dieser Sichtweise durch den BGH könnte den Umgang mit Insolvenzverfahren grundlegend verändern, da sie womöglich die Vielzahl der zu prüfenden Forderungen erweitern würde.
Dies könnte wiederum Banken und Investoren dazu veranlassen, künftig vorsichtiger mit Kreditvergaben umzugehen. Wie auch immer Karlsruhe entscheidet, das Oberlandesgericht München wird sich erneut mit dem Fall beschäftigen müssen, um abschließend zu klären, in welchem Umfang die Ansprüche der Aktionäre gelten.
Hierbei stellt sich auch die knifflige Frage, wie sich die Schadenshöhe objektiv bestimmen lässt. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie lange es noch dauert, bis ein Schlussstrich unter die Vorgänge gezogen werden kann, und welche weitreichenden Konsequenzen das Urteil mit sich bringen wird.

