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BGH entscheidet über Apples marktübergreifende Bedeutung im Wettbewerb

18. März 2025, 05:29 Uhr · Quelle: Eulerpool News
Der BGH entscheidet, ob Apple eine marktübergreifende Bedeutung hat, was zu strengerer Kontrolle durch das Bundeskartellamt führen könnte. Der Fokus liegt auf Apples Tracking-Regelung bei Drittanbieter-Apps, die potenziell wettbewerbswidrig sein könnte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung: Hat der US-Technologieriese Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung? Das Bundeskartellamt bejahte dies bereits 2023, was eine strengere Kontrolle durch die Wettbewerbshüter bedeuten würde. Apple hat gegen diese Einstufung Beschwerde eingelegt. Der Kartellsenat des BGH wird in diesem Anliegen als erste und letzte Instanz entscheiden.

In einer freien Marktwirtschaft führen Wettbewerb und Konkurrenz zu Vorteilen für die Verbraucher, wie etwa niedrigeren Preisen und innovativeren Angeboten. Eine Behinderung des Wettbewerbs, so die allgemeine Ansicht, könnte diese Vorteile zunichtemachen und den Kunden schaden.

Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 2021 ermöglicht dem Bundeskartellamt, marktübergreifend bedeutende Digitalunternehmen strenger zu überwachen. Diese Unternehmen können ohne konkreten Verstoß als marktübergreifend bedeutsam eingestuft werden, was das Verbot potenziell wettbewerbsgefährdender Praktiken erleichtert.

Mehrere Kriterien werden zur Bewertung herangezogen: Dominiert das Unternehmen einen oder mehrere Märkte? Hat es besonderen Zugang zu wichtigen Ressourcen und Daten? Beeinflusst es den Marktzugang für andere Unternehmen erheblich? Laut Bundeskartellamt erfüllt Apple diese Kriterien in hohem Maße. In einer im Januar abgehaltenen mündlichen Verhandlung ließ der Kartellsenat bereits durchblicken, dass er dieser Einschätzung möglicherweise folgen könnte.

Neben Apple wurden vom Bundeskartellamt bereits die Konzerne Alphabet, Meta, Amazon und Microsoft als marktübergreifend bedeutend eingestuft. Alle bis auf Apple haben diese Einstufung rechtskräftig akzeptiert. Amazon scheiterte im April 2024 mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts.

Sollte der BGH entscheiden, Apples Einstufung zu bestätigen, könnten Verfahren gegen bestimmte Praktiken des Unternehmens beschleunigt werden. Derzeit steht Apples Regelung zum Tracking bei Drittanbieter-Apps im Fokus der Wettbewerbshüter, da Nutzer hierfür explizit zustimmen müssen – ein Schritt, der bei Apple-eigenen Apps nicht nötig ist. Die Behörde prüft, ob und wie Apple dadurch andere Anbieter benachteiligt oder sich selbst bevorzugt. Ein Verbot dieser Praxis wäre eine mögliche Konsequenz.

Finanzen / Markets
[Eulerpool News] · 18.03.2025 · 05:29 Uhr
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