Karlsruhe (dpa) - Ebay-Kunden haften nicht, wenn jemand anderes unter ihrem Namen Angebote ins Internet stellt. Das entschied der Bundesgerichtshof. Demnach muss es sich der Inhaber eines Ebay-Kontos nicht zurechnen lassen, wenn jemand ohne sein Wissen unbefugt das Konto für eine Internet-Auktion ...