Prozess in Dresden

Bewährungsstrafe für Zschäpe-Freundin Susann E.

17. Juli 2026, 15:20 Uhr · Quelle: dpa
Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Die 45 Jahre alte Susann E. ist vom Oberlandesgericht Dresden wegen Unterstützung der Neonazi-Terrorzelle NSU zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Mit Krankenkassenkarte und Personalien half Susann E. der NSU-Terroristin Zschäpe. Das Gericht sieht ihre Schuld als erwiesen an – ins Gefängnis muss sie trotzdem nicht.

Dresden (dpa) - Gut acht Monate nach Prozessbeginn ist die NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall schuldig.

In den letzten fünf Jahren der Neonazi-Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) sei die Angeklagte die beste Freundin der zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristin Beate Zschäpe gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger bei der Urteilsbegründung. Sie und ihr Ehemann, der bereits als NSU-Unterstützer verurteilte André E., seien außerdem engste Vertraute aller drei Mitglieder des Trios gewesen. 

Durch das Überlassen ihrer Krankenkassenkarte und ihrer Personalien für eine Bahncard sowie ihre Hilfe bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU 2011 für seinen letzten Raubüberfall nutzte, machte sie sich demnach zur Unterstützerin der Terrorzelle.

NSU verübte zehn Morde in Deutschland

Der NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland. Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Dutzende Menschen wurden zudem bei zwei Bombenanschlägen des NSU in Köln verletzt. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Terrorzelle 15 Banküberfälle.

Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wurde bei der Verhandlung in Dresden an drei Verhandlungstagen ausführlich befragt und wirkte dabei bemüht, ihre damals einzige Vertraute möglichst wenig zu belasten. 

Krankenkassenkarte für Zahnarztbehandlungen verwendet

Mit der Krankenkassenkarte von Susann E. hatte sich Zschäpe 2008 und 2009 mehrmals bei einem Zahnarzt behandeln lassen. Die Bahncard im Namen der Angeklagten diente der Terroristin nicht nur, um vergünstigte Zugtickets zu erwerben, sondern auch um sich behelfsweise ausweisen zu können.

Auch den Personalausweis ihrer Freundin verwendete Zschäpe mehrmals. Bei einer Vernehmung der Polizei zu einem Wasserschaden in dem Zwickauer Mietshaus, in dem das NSU-Trio lebte, konnte sie so der Entdeckung durch die Behörden entkommen. Ob Susann E. ihr den Ausweis selbst gab oder ihr Ehemann ihn mitnahm, ließ sich in der Verhandlung jedoch nicht eindeutig klären.

Dass der NSU bis 2011 und damit auch zu der Zeit, als Susann E. die Vereinigung unterstützte, fortbestand, stellte der Senat hingegen zweifelsfrei fest. Die Richter kamen auch zu dem Schluss, dass die Angeklagte davon ausgehen musste, dass das Trio terroristische Straftaten beging.

Susann E. weitgehend regungslos

Susann E. nahm das Urteil weitgehend regungslos entgegen. Kurz schüttelte die 45-Jährige den Kopf, als die Richterin auf ihren 2015 geborenen Sohn zu sprechen kam. Herberger bezeichnete es als bemerkenswert, einem Kind während des laufenden Prozesses in München den Vornamen Uwe zu geben, den auch die beiden NSU-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos trugen. Auch auf eine Zeichnung von Mundlos und Böhnhardt, unterschrieben mit «Unvergessen», wies die Richterin hin. Diese hing bei der Wohnungsdurchsuchung über dem Fernseher neben Fotos der eigenen Kinder.

Die Belehrung zu ihrer Bewährung quittierte die Angeklagte mit Nicken. Als Auflage ordnete das OLG lediglich an, dass die 45-Jährige während der Bewährungszeit von drei Jahren das Gericht bei einem Wohnsitzwechsel informieren muss. Man gehe davon aus, dass sie nach Abschluss des Verfahrens wieder in ihrem Beruf als Pflegerin arbeiten könne. 

Strafe bleibt hinter Forderung der Anklage zurück

Bei der Länge der Haftstrafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Man habe sich bei der Bemessung auch an den 2018 in München verhängten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren für André E. und drei Jahren für Holger G. orientiert, so Herberger.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann E. hatte im Prozess geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Susann E. Revision einlegen. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert. 

Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot betonte nach der Urteilsverkündung die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs, «weil es deutlich macht, dass Ermittlungen nach so langer Zeit noch zu Erfolg führen können». Das verdeutliche den Anspruch der Bundesanwaltschaft, «keinen Schlussstrich im Tatenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund zu ziehen».

Prozess (Gericht) / Extremismus / Urteile / Sachsen / Deutschland / NSU / Beate Zschäpe
17.07.2026 · 15:20 Uhr
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