Betriebsräte in Europa sollen gestärkt werden
Die EU-Kommission hat Pläne vorgestellt, um europäische Betriebsräte (EBR) zu stärken. Ziel ist es, dass mehr Arbeitnehmer multinationaler Unternehmen in der EU das Recht erhalten, die Einrichtung eines EBR zu beantragen. Aktuell existieren Ausnahmen von der entsprechenden Richtlinie, die gestrichen werden sollen. Dadurch könnten zusätzliche 5,4 Millionen Beschäftigte in 320 multinationalen Unternehmen, in denen bereits Vereinbarungen bestehen, einen EBR beantragen.
Europäische Betriebsräte sind Gremien, die die Arbeitnehmer eines internationalen Unternehmens repräsentieren und sicherstellen sollen, dass diese in länderübergreifende Entscheidungen einbezogen werden. Die Voraussetzung für die Einrichtung eines EBR ist eine Unternehmensgröße von mehr als 1000 Beschäftigten in mindestens zwei EU-Ländern oder in Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die EU-Kommission plant auch eine Überarbeitung der Richtlinie, um sicherzustellen, dass die EBR über ausreichende finanzielle und materielle Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dies umfasst beispielsweise Rechtskosten oder Schulungen. Zudem soll ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Gremien gewährleistet werden.
In einem Beschluss im vergangenen Jahr forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, die Rolle und Kapazitäten der EBR zu stärken. Der Reformvorschlag der Kommission muss nun vom Parlament und den Mitgliedstaaten diskutiert werden. (eulerpool-AFX)