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6 Beamte werden nicht entlohnt, sondern alimentiert. Falls sie also nicht voll arbeiten, weil ihr Dienstgeber das so festlegt, erhalten sie natürlich weiterhin ihre vollen Bezüge. Davon zu unterscheiden sind Beamte in Teilzeit, die sie aber selbst beantragen. Die erhalten dann natürlich anteilig ihre Bezüge, je nachdem welche Teilzeit sie beantragt und genehmigt bekommen haben.