Köln (dpa) - Nach dem tödlichen Unfall mit einer Betonplatte aus einer Lärmschutzwand auf der A3 bei Köln geht Straßen.NRW von einem «mit Absicht herbeigeführten Mangel» aus. Bei der Montage 2007 sei die Platte aus Platzgründen nicht fachgerecht angebracht worden, teilte der Landesbetrieb nach ...

Kommentare

(41) AS1 · 18. November 2020
@39 Gilt sowohl für Beamte als auch Angestellte als auch Beliehene des Öffentlichen Dienstes.
(40) Wawa666 · 18. November 2020
Schlimm. Wie kann man nur so blöd sein? Ist doch klar, dass man bei sowas nicht einfach mal irgendwie improvisieren kann, sondern bei einem Problem Rücksprache halten muss, damit sich eine sichere, seriöse Lösung findet.
(39) Han.Scha · 18. November 2020
@30: Nach meiner Erinnerung haben um das Jahr 1980 Beschäftigte der Staatshochbauämter diese von mir angeführten Versicherungen abgeschlossen, um ihr Haftungsrisiko zu relativieren. Die Versicherungsprämie soll allerdings über einen Zuschlag vom AG übernommen worden sein. Gilt dein Link für Beamte auch für Angestellte im öffentlichen Dienst?
(38) Platon999 · 17. November 2020
@36 Die ist aber immer vollgestopft mit Mittelspurschleichern!
(37) slowhand · 17. November 2020
@2 @3 >> Straßen.NRW wies zudem daraufhin, dass der Baumangel aufgrund seiner verdeckten Lage bei Kontrollen nicht auffallen konnte. << steht im Text.
(36) molly1503 · 17. November 2020
@,35 es gibt ja auch ne Mittelspur *ironie off*
(35) raptor230961 · 17. November 2020
@33: Dein Punktekonto in Flensburg wird es Dir sicher danken, wenn Du auf der Autobahn ab jetzt nur noch die linke Spur benutzt.
(34) Jewgenij · 17. November 2020
Das war eindeutig Fahrlässigkeit
(33) molly1503 · 17. November 2020
Ich glaube, ich fahre auf der Autobahn nie wieder auf der rechten Spur. Egal ob die frei ist oder nicht. Irgendwie hänge ich ja doch an meinem kleinen Stückchen Leben
(32) raptor230961 · 17. November 2020
... Es geht nicht an, daß Bauten, Brücken, Autos, Lebensmittel, ... ständig geprüft werden und tonnenschwere Betonplatten plötzlich auf Autofahrer(innen) "fallen" können! EDIT: Es gibt keine Unterlagen für jede einzene Platte - aber es gibt Zuständigkeiten, bei denen die Bauafusicht und die Prüfer für die eingeteilten "Abschnitte" verantwortlich sind.
(31) raptor230961 · 17. November 2020
Ganz einfach, wenn die Baufirma die Betonplatte nicht vorschriftsmäßig eingebaut hat - wenn sie die baulichen Vorgaben umgangen hat gibt es drei Schulige: Die Baufirma (die Arbeiter, es es "passend gemacht" haben), den,der die Baustelle abgenommen hat. Und den Prüfer, der seit 2007 die Betonplatten nicht überprüft hat. Weder die Besfestigung, Risse in der Platte (durch äußere Einflüsse) oder verrostete Befestigungen.
(30) AS1 · 17. November 2020
@27 Du bist nicht recht informiert. Ich glaube überhaupt nicht, daß jemals ein Mitarbeiter im Baubereich in Haftung genommen wurde, es greift im Regelfall die Staatshaftung <link> Nicht dass ich hier falsch verstanden werde: auch ich halte - allein schon aus Gründen des Verbraucherschutzes - ein funktionierendes Überwachungswesen in allen Bereichen für wichtig. Aber dann bitte auch mit angemessener Haftung.
(29) Han.Scha · 17. November 2020
@28: Ja. Aber bei dieser Lärmschutzwand soll Absicht im Spiel sein. Dann wird eine Stichproben-Überprüfung sehr schwer.
(28) raptor230961 · 17. November 2020
@24: Niemand zerlegt die Tür - ja! Aber die Herstellung wird ständig zumindest duch Stichproben überprüft. Einmal durch den Hersteller und auch durch Stichproben z.B. durch den TÜV, der sein Siegel verleiht.
(27) Han.Scha · 17. November 2020
@20: Du siehst das sehr negativ. Pauschal möchte ich behaupten, dass sich das Prüfungssystem in Deutschland, so wie es ist, bewährt hat. Wenn ich recht informiert bin, haften die einzelnen Mitarbeiter/innen der Bauämter auch für durch sie verursachte Schäden. Natürlich haben diese für solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen.
(26) BlueBaron · 17. November 2020
Das ist der kölsche Klüngel. Was nicht passt, wird passend gemacht. :-(
(25) raptor230961 · 17. November 2020
...auch dafür grade stehen.
(24) Han.Scha · 17. November 2020
@19:Bei der Abnahme wird schon nachgesehen (ich schreibe absichtlich nicht "geprüft") ob die Tür vorhanden ist. Auch eine Funktionsprüfung wird bei solchen beweglichen Teilen durchgeführt. Für den inneren Aufbau der Tür wird sich auf das Zeugnis und das Renommee des Herstellers verlassen. Niemand zerlegt ohne Grund diese Tür bei der Abnahme.
(23) raptor230961 · 17. November 2020
@21: Ja, Abnahmen und Prüfungen sind unterschiedlich. Allerdings lassen sich die Firmen / Ämter ihren "Dienst" jeweils teuer bezahlen. Wer Geld nimmt muß auch eine Leistung erbringen, eine Garantie für ihre Abnahme / Prüfung gewähren. Man kann nicht seine Arbeit bezahlen lassen - und bei einem Fehler seiner Prüfung / Abnahme lediglich die Schultern zucken. Wenn ich etwas produziere, baue befestige - etwas leiste (wie die Überprüfung / Abnahme) - dann habe ich auch eine Verantwortung, muß ich ...
(22) AS1 · 17. November 2020
ist es bei Behördenversagen. 1.Hürde: Nachweis des Behördenversagens. Dann trägt den Schaden die Allgemeinheit, was auch unbefriedigend ist. 2., deutlich höhere Hürde: Haftung des zuständigen Mitarbeiters. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden <link> eine in der Praxis unüberwindbare Hürde.
(21) Han.Scha · 17. November 2020
@18: Für mich sind Prüfungen und Abnahmen sind verschiedene Paar Schuhe. Im deutschen Bauwesen haften Prüfer mit ihrem Namen. In Brasilien soll ein deutscher TÜV haften, weil ein von ihm geprüfter Staudamm brach. Das Ergebnis kenne ich noch nicht. Und noch einmal: Wenn mit Absicht falsch gebaut wurde, ist die Aufdeckung meistens sehr schwierig.
(20) AS1 · 17. November 2020
@18 Der Sinn ist bei Bauabnahme und TÜV-Abnahme der gleiche: Geldschneiderei und Erhalten von Versicherungsschutz. Ein ganzes Prüfunwesen lebt von diesem Blödsinn. Die Haftungsfrage stellt sich übrigens in unserer Rechtsordnung nicht nur bei diesen Beispielen mehr als fragwürdig dar. Siehe auch Steuerberater, Schornsteinfeger, Kunstexperten usw.usw. Viel Geld verlangen, aber wenn es dann um Haftungsfragen geht, sich schön herauswinden. Noch viel schlimmer...
(19) raptor230961 · 17. November 2020
@13: Wenn das icht der Fall ist - dann wird es aber mehr als bedenklich: Bei der Herstellung wird lediglich die Betonplatte überprüft - nicht aber die Befestigung der Betonplatte mit der Mauer? Das ist, als würde man bei der Herstellung eine Tür prüfen und nicht nachschauen, ob die geprüfte Tür auch eingebaut ist - oder ob die Tür nur an der Wand lehnt.
(18) raptor230961 · 17. November 2020
Einmal eine ganz einfache Frage: Wenn man für seine Expertise nicht haften muß - wenn eine Prüfung nicht einen Fehler aufdecken muss ... Wenn eine fehlerhafte Überprüfung nur ein "Unfall" ist ... Warum werden Prüfer ausgebildet? Wofür die teueren Überprüfungen? Warum werden dann überhaupt diese Prüfungen vorgeschrieben? Worin liegt der Sinn einer Bauabnahme?
(17) Han.Scha · 17. November 2020
@12: Wie jedes Beispiel, hinkt deines gewaltig. Wenn du schon einen Gutachter beim Hauskauf einbeziehst, sollte der Erfahrungen mit dem verbautem Material haben und aufgrund der Nutzung/Beanspruchung auf erwartbare zukünftige Schäden hinweisen. Dass aber selbst der beste Gutachter normal kein Hellseher ist, weiß ich auch. @16: Auch TÜV-Prüfer sind (nur) Menschen. Doch solcher von dir geschilderter Fall ist verschwindend selten. Wann war dieses Auto zuletzt in der Werkstatt?
(16) raptor230961 · 17. November 2020
@12: Es ist sogar noch schlimmer (wirklich schon passiert): Du gehst zur HU mit Deinem Auto zum TÜV. Der nimmt den Wagen ab. Du bekommst die Plakette und fährst vom Hof. Du bist gerade ein paar hundert Meter gefahren und Deine Bremsen versagen - fallen völlig aus! Der TÜV-Prüfer hat Dein Geld genommen, angeblich den Wagen auf Fahrtüchtigkeit untersucht - übernimmt aber nicht die Verantwortung für den Unfall! Du bleibst auf demSchaden sitzen!
(15) Han.Scha · 17. November 2020
Wenn es Absicht war, dann wird/werden die Person(en), der/die dies(e) Teil(e) eingebauten , Maßnahmen ergriffen haben, um diese Absicht zu verschleiern, sodass es nicht verwunderlich ist, wenn bei der Abnahme nichts bemerkt wurde.
(14) Emelyberti · 17. November 2020
Na ja,sollte man sagen die Frau war zur falschen Zeit am falschen Ort,denn solche Unfälle passieren ja nun wirklich nicht so oft.Nur eins ist sicher es ist schlampig gearbeitet worden,alles andere ist jetzt Sache der Justiz.Mal schauen wie die arbeiten an dem Fall.Vielleicht lebt der ja schon nicht mehr der das montiert hat,weis mans?
(13) Han.Scha · 17. November 2020
@8: Bist du sicher, dass solche Betonlatten geprüft werden? Wenn überhaupt, dann wird der Bewehrungsgehalt im Fertigteilwerk geprüft. Das fertige Betonteil wird (von Fachleuten) eingebaut. Zum Befestigen werden langlebige, meist korrosionsbeständige Materialien gewählt. Danach wird abgenommen und bezahlt. Dies würde ich nicht als Prüfung bezeichnen. Mir ist auch nicht bekannt, dass solche Betonbauwerke routinemäßig, wie z.B. Brücken, überwacht werden.
(12) Chris1986 · 17. November 2020
@3 Nehmen wir mal an du willst ein Haus kaufen. Du bestellst einen Gutachter, der geht mir dir durchs Haus, misst hier und da Feuchtigkeit, schaut sich den Kram an und sagt alles i.O. Du kaufst die Bude und ziehst ein und 4 Wochen später Wasserschaden. Verklagst du dann den Gutachter, weil er mit seinem Röntgenblick das rostende Stahlrohr nicht erkannt hat? Ohne zu wissen wo hier gepfuscht wurde und ob diese Stelle überhaupt von außen prüfbar ist, kann man hier erstmal Niemandem etwas vorwerfen.
(11) raptor230961 · 17. November 2020
Die moderne Version von "Frogger" (Arcade 1981): Früher war man der Frosch - und mußte bei der Überquerung der stark befahrenen Fahrbahn den Autos ausweichen - heute weicht man mit dem Auto den Betonplatten aus! :o( <link>
(10) Troll · 17. November 2020
@4 Da könnte man fast die Lehre ableiten, nicht mehr auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Je weiter links man fährt, desto unwahrscheinlicher ist es, daß die Platte einen trift...
(9) raptor230961 · 17. November 2020
... es läuft ab wie beim "Hornberger Schießen"! Es wird keine Folgen haben!
(8) raptor230961 · 17. November 2020
@5: Ist doch ganz einfach: 2 Möglichkeiten: Entweder wurde die Betonplatte geprüft: Dann muß der Prüfer zur Rechenschaft gezogen werden! Oder aus "Personalmangel" ist die Platte nicht geprüft worden: Wenn die Platte nicht geprüft ist darf die Autobahn nicht betrieben werden! Wenn die Unterlagen ganz fehlen ist das, als wäre nicht geprüft worden! So oder so: Einer müßte zur Rechenschaft gezogen werden. Aber wie ich unser Rechtssystem kenne läuft es ab, wie bei Duisburg die Loveparade 2010: ...
(7) steber · 17. November 2020
Krass.... Wenn man überlegt, wie oft man selbst schon dort vorbei gefahren ist
(6) Han.Scha · 17. November 2020
Da sind jetzt aber noch einige Fragen offen. Absicht für solchen Baumangel? Dann sind wir ja bei einem, zumindest versuchten, Tötungsdelikt. Nicht fachgerecht angebracht? Wer hat dann solche Leistung abgenommen und die Bezahlung freigegeben?
(5) Emelyberti · 17. November 2020
@3 Normalerweise wird auch das geprüft und ich gebe dir recht "bezahlte Pause".Das wird dann mit Mangel an Personal entschuldigt.Auch in Deutschland wird schluderig gearbeitet.Made in Germany ist in vielen Fällen kein Qualitätsmerkmal mehr,weil alles ins Ausland verlagert worden ist.
(4) campomann · 17. November 2020
@1 + @2 Und noch viel schlimmer: Es gibt von diesen Lärmschutzwänden viele Hundert Kilometer auf deutschen Autobahnen. Pfusch nur an einer Platte oder an ...... wie vielen? Auch auf der A7 Kassel wurde die Baustelle, mit diesen Wänden, gerade erst fertig gestellt. Man kann nur das beste Hoffen.
(3) raptor230961 · 17. November 2020
Entweder wurden die Betonplatten seit 2007 nicht einmal überprüft worden (sonst hätte der Zuständige Prüfer die Autobahn sperren müssen!) oder der Prüfer hat das Geld kassiert und lieber eine "bezahlte" Pause gemacht - "Tomaten auf den Augen" - "Blind" oder "Blöd"?? Wenn alle Gerätschaften, wie Autos, Achterbahnen, Karusells & Co, die Gastronomie und Bauten, wie Häuser oder Brücken ... abgenommen und in zeitlichen Perioden überprüft werden müssen - warum nicht tonnenschwere Betonabdeckungen!!
(2) Troll · 17. November 2020
auch wenn da 2007 gepfuscht wurde, wundere ich mich doch, daß die Straßenmeisterei nicht zwischendurch bei einer Routinesicherheitsprüfung mal den Mangel festgestellt hat.
(1) nadine2113 · 17. November 2020
Pfusch am Bau. Unfassbar!
 
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