Bestellbetrug: Vorsicht bei der Annahme von Paketen für Personen, die Sie nicht kennen!

Die folgende Situation ist fast jedem bekannt – es klingelt und ein Paketzusteller fragt Sie, ob Sie für einen Hausbewohner ein Paket annehmen würden. Wenn Ihnen die Person persönlich bekannt ist, wird sich der Nachbar über Ihre Hilfsbereitschaft freuen und Ihnen dankbar sein.

Bestellbetrüger aber nutzen Ihre Freundlichkeit rücksichtslos aus. Die Straftäter vertrauen darauf, dass Sie auch Pakete für Empfänger annehmen, die Sie persönlich nicht kennen und diese später einem „Abholer“ (zumeist ein junger Mann), der eine Zustellbenachrichtigung vorlegt, übergeben.

Der unbekannte „Abholer“ ist ein Betrüger. Er benutzt neben einem falschen Namen auch Begründungen wie „man sei gerade neu eingezogen“, „man betreue während Urlaubsabwesenheit oder Krankenhausaufenthalt die Wohnung“ oder „man sei vom Empfänger beauftragt, das Paket abzuholen“. Sie dienen einzig dem Zweck, Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aushändigung zu zerstreuen.Für etwaige zivilrechtliche Ansprüche des Warenversenders sind Sie zudem der letzte namentlich bekannte und nachvollziehbare Empfänger des Pakets.

Aus diesem Grund: Vorsicht bei der Annahme von Paketen für Personen, die Sie nicht kennen!

In den letzten Jahren ist es zu einem kontinuierlichen Anstieg des Bestellbetruges gekommen. Die Straftäter bestellen unter fremden Namen und geben eine Lieferanschrift an, unter der sie nicht wohnhaft sind. Dazu präparieren sie Briefkästen mit dem jeweiligen Bestellnamen und „fischen“ die Zustellkarte heraus.

Bleiben Sie bei aller Nachbarschaftshilfe und Freundlichkeit misstrauisch, achten Sie auf zusätzlich angebrachte Namen an Hausbriefkästen oder leeren Wohnungen und informieren Sie bei Auffälligkeiten die Polizei oder Ihre/n Hausverwaltung/ Hauswart.
Informieren Sie auch Ihre Nachbarn und insbesondere ältere Mitbewohner.
Recht & Sicherheit
[onlinemarktplatz.de] · 13.12.2018 · 07:33 Uhr
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