Berlin (dpa) - Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht. Das Berliner Landgericht teilte mit, dass die Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und ...

Kommentare

(12) deBlocki · 22. Januar 2020
@10 Die Möglichkeit muss ich jetzt ja wohl in Betracht ziehen. :(
(11) Emelyberti · 21. Januar 2020
@9 Dann beleidige mal einen Polizisten und warte ab was passiert,wenn du die richtige Wortwahl nutzt.Ändern tut sich zwischendurch immer mal etwas,hauptsächlich wenn der Bußgeldkatalog mal wieder reformiert wird.
(10) Urxl · 21. Januar 2020
@9: Dann hat der Polizist dich angelogen, weil er keine Lust hatte, die Anzeige aufzunehmen.
(9) deBlocki · 21. Januar 2020
Mir ist vor einigen Jahren von der Polizei mal mitgeteilt worden, dass man wegen Beleidigung keine Anzeige erstatten kann. Wann wurde das Gesetz geändert?
(8) Monika1954 · 21. Januar 2020
Wie lange dauert solch eine Prüfung? Dass Offensichtliches nicht als Unrecht bezeichnet wird, empört mich!
(7) k49782 · 21. Januar 2020
/rechtsextremistisches Gedankengut und Grundeinstellung vermuten lässt. Natürlich nicht. Erst wenn die Leute krankenhausreif geschlagen werden, ne andere Hautfarbe, und die Schläger Mein Kampf Zuhause hat, kann man eventuell ein leicht rechts geartetes Verhalten ganz ganz weit am Horizont erblicken...Faschos töten und der Staat...schaut nicht mehr nur zu!
(6) k49782 · 21. Januar 2020
Wie so oft bei deutschen Gerichten, werden rechtsextremistisch angehauchte Äußerungen, egal ob nun so öffentlich oder in geschlossen Gruppen (der Fall der hessischen Polizisten, deren Verfahren auch eingestellt wurden, lässt Grüßen) geäußert werden, immer einer "Sonderbehandlung" unterzogen. Künast kann von Glück sprechen das sie eine Person des öffentlichen Lebens ist. Andere Opfer von Faschos, blicken zumeist in die Röhre da sowohl H.tlergrüße, antisemitische Hetze und Co. ja keine rechtes
(5) Urxl · 21. Januar 2020
@4: "Stück Sch****" oder "Drecks-Fo*ze" vermute ich beispielsweise mal. Ich kann nicht erkennen, in wie weit das von freier Meinungsäußerung gedeckt ist. Solche Bezeichnungen sind ausschließlich beleidigend gemeint, sie beinhalten ja gar keine Meinung. Auch Bernd Höcke darf mal sicher nicht als "Stück Sch****" bezeichnen, das ist nur beleidigend. Als "Faschist" darf er bezeichnet werden, weil viele seine Äußerungen Richtung Faschismus zu deuten sind, also einen Kern Wahrheit beinhalten.
(4) Grizzlybaer · 21. Januar 2020
Interessant ist, zu erfahren, welche Kommentare nun als rechtswidrig eingestuft wurden!
(3) Urxl · 21. Januar 2020
Der erste Beschluss widersprach auch jedem Rechtsempfinden.
(2) Emelyberti · 21. Januar 2020
Eine"Ohrfeige" für den Richter.So ist es recht.
(1) tibi38 · 21. Januar 2020
also funktioniert unser Rechtssystem doch
 
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