Interessant ist der Vergleich Empfehlung der STIKO vs. Impfverordnung des Gesundheitsministers. In der Empfehlung der STIKO sind "Bewohner und Tätige von Gemeinschaftsunterkünften" (u.a. Obdachlose, Frauenhäuser, Asylsuchende) in der Prioritätsgruppe 3 von 5.
<link> In der Impfverordnung sind "Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen" dagegen nur in Prioritätsgruppe 3 von 3 eingestuft.
<link> Vor diesem Hintergrund kann ich die Forderung verstehen.