Berliner Gerichtsurteil: Keine höheren Gaspreise für Neukunden in der Grundversorgung
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Berliner Kammergerichts hat festgelegt, dass Energiekonzerne Neukunden in der Grundversorgung keine höheren Gaspreise berechnen dürfen. Dieses Urteil geht auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbz) gegen den Energiekonzern Gasag zurück.
Gasag hat jetzt die Möglichkeit, die Entscheidung beim Bundesgerichtshof anzufechten. Das Unternehmen hatte während der Energiekrise ab Dezember 2021 von Neukunden der Grundversorgung deutlich höhere Preise verlangt als von Bestandskunden.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, können beteiligte Verbraucher auf Erstattung hoffen. Henning Fischer vom vzbz hob hervor, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte durch diese Praxis der Gasag stark belastet wurden.
Gasag begründete die Preisunterschiede mit den während der Energiekrise gestiegenen Beschaffungskosten. Zahlreiche Kunden fanden sich nach der Kündigung durch Energiediscounter automatisch in der Grundversorgung von Anbietern wie Gasag wieder.
Doch das Gericht sah in den Kostensteigerungen keinen hinreichend rechtlichen Grund für die ungleiche Behandlung von Neu- und Bestandskunden.