Ein kürzlich ergangenes Urteil des Berliner Kammergerichts hat festgelegt, dass Energiekonzerne Neukunden in der Grundversorgung keine höheren Gaspreise berechnen dürfen. Dieses Urteil geht auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbz) gegen den Energiekonzern Gasag ...

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