Berliner Gericht lehnt Klage gegen Waffenexporte nach Israel ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klagen gegen die Genehmigungspraxis der deutschen Bundesregierung bezüglich Waffenlieferungen nach Israel aus prozessualen Gründen abgewiesen. Zwei unterschiedliche Anträge scheiterten mit dem Versuch, einen Exportstopp durchzusetzen, da die Entscheidungsfindung im Kernbereich exekutiver Verantwortung liegt.
Die Richter befanden, dass der vorsorgliche Rechtsschutz nur greifen könne, wenn die Wahrscheinlichkeit bestünde, dass Deutschland in derselben Weise wieder handeln würde. Diese Prognose sei jedoch aktuell nicht möglich, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im August eine Aussetzung der Genehmigungen für Waffenexporte nach Israel verkündet hatte. Die Kläger müssten daher nicht auf gerichtliche Entscheidungen zurückgreifen.
Im zweiten Verfahren zielten die Klagen auf eine bereits erteilte Genehmigung für 3.000 Panzerabwehrwaffen ab, die nachträglich als rechtswidrig eingestuft werden sollte. Das Gericht argumentierte jedoch, dass diese Einstufung eine konkrete Wiederholungsgefahr voraussetze, die derzeit nicht absehbar sei.
Nach dem beispiellosen Terrorangriff der Hamas im Oktober waren Exporte kurzfristig erhöht worden, jedoch wurde im Anschluss eine Restriktion verfügt. Dennoch genehmigte die Bundesregierung im September Rüstungsexporte im Wert von 2,46 Millionen Euro. In der Waffenruhe seit dem 10. Oktober kam es trotz vereinbarter Stille zu erneuten Kämpfen, die die fragile humanitäre Lage weiter verschärften.
Ein Hauptkläger, Arzt und in Deutschland lebend, äußerte seine Enttäuschung über das Gerichtsverfahren. Er betonte, die Zerstörungskraft deutscher Waffen selbst erlebt zu haben und wollte alles Menschenmögliche unternehmen, um klare Entscheidungen zu beeinflussen.

